Menschen mit Behinderung aktuell 27 / 2022

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27 / 2022
18.07.2022

Menschen mit Behinderung aktuell

Referate Soziale Teilhabe Menschen mit Behinderung, Sozialpsychiatrie, Frühförderung & Minderjährige mit Behinderung, Teilhabe am Arbeitsleben, EUTB-Stellen, Frühförderung/Kinder & Jugendliche mit Behinderung

Inhalt

»Aktuelle Infos aus der LIGA BW »Aktuelle Infos

LIEBE PARITÄTERINNEN UND PARITÄTER,

Der Newsletter des Bereichs "Menschen mit Behinderung" des PARITÄTISCHEN Landesverbands Baden-Württemberg beinhaltet gezielte Fachinformationen, die für die Einrichtungen der Behindertenhilfe, Sozialpsychiatrie sowie Frühförderung relevant sind.

Alle Fachinformationen und wichtige Dokumente können Sie auch über unsere Website abrufen: Themen Bereich Menschen mit Behinderung.

 

Alle Fachinformationen und wichtige Dokumente können Sie auch über unsere Website abrufen: Themen Bereich Menschen mit Behinderung


Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an:

Michael Tränkle (Bereichsleitung, Referat Soziale Teilhabe Menschen mit Behinderung sowie Referat Frühförderung & Minderjährige mit Behinderung)

Mobilfunk: 01578-1283839

E-Mail-Kontakt

 

Sven Reutner (Referat Sozialpsychiatrie)

Mobilfunk: 0179-4217568

E-Mail-Kontakt

 

Heike Händel (Referat Teilhabe am Arbeitsleben) - Urlaub ab 25.7. - 12.08.22

Mobilfunk: 0176-48996844

E-Mail-Kontakt


Übrigens: Alle bereits versendeten Infobriefe sind archiviert und hier abrufbar:

Archiv Infobriefe

Aktuelle Infos aus der LIGA BW 

Das geplante LIGA-Trägertreffen am 26.07. wird verschoben!!!

Das geplante LIGA-Trägertreffen am 26.07. wird verschoben!!!

gern leiten wir die nachfolgende Information der LIGA BW weiter:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben uns entschlossen, das für den 26.07.2022 geplante Trägertreffen zur Vorstellung von Leistungsabschlüssen zu verschieben.

Der vorrangige Grund ist, dass wir Ihnen im Herbst sicherlich eine größere Vielfalt an Leistungsangeboten als jetzt vorstellen können.

Für dieses Trägertreffen im Herbst läuft die Suche nach einem möglichen Termin. Wir informieren Sie umgehend, sobald der Termin steht.

Wir bedauern die Verschiebung sehr, möchten Ihnen aber auch eine für Sie lohnenswerte Veranstaltung mit möglichst vielen und möglichst unterschiedlichen Leistungsangeboten bieten.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis.

Bereits entrichtete Teilnahmegebühren werden Ihnen selbstverständlich zeitnah rückerstattet.

 

Mit freundlichen Grüßen

Michael Futterer / Sabine Weber /Jochen Ziegler

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Aktuelle Infos 

Gasversorgung und Energiekostenentwicklung bei Leistungserbringern der Eingliederungshilfe

Die unklare Perspektive mit Blick auf die Stabilität der Gasversorgung und die damit in Zusammenhang stehende Preisentwicklung betrifft auch Leistungserbringer der Eingliederungshilfe. Hiermit möchten wir zum einen über unseren Kenntnisstand berichten, zum anderen um Rückmeldung zu bestimmten Fragestellungen bitten.

Für den Fall, dass entsprechend des "Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland" die sog. Notfallstufe festgestellt würde, würden geschützte Kunden bei der Sicherung des lebenswichtigen Bedarfs an Gas besonders berücksichtigt. Die rechtlichen Grundlagen lassen die Annahme zu, dass Leistungserbrinder der Eingliederungshilfe diesem Kreis zugerechnet werden können:

Leistungserbringer der Eingliederungshilfe, aber auch in anderen Bereichen, wie z. B. im Bereich der Pflege oder Rehabilitation und Vorsorge, sind nach unserem Verständnis als grundlegende soziale Dienste "geschützte Kunden" im Sinne des § 53a Energiewirtschaftsgesetz. Artikel 2 der Verordnung (EU) 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017 definiert "grundlegender sozialer Dienst" abstrakt als "Dienst in den Bereichen Gesundheitsversorgung, grundlegende soziale Versorgung, Notfall, Sicherheit, Bildung oder öffentliche Verwaltung". Die Bundesnetzagentur informiert auf ihrer Internetseite konkreter, welcher Kreis hier gemeint ist: "(...) Krankenhäuser und Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, stationäre Pflegeeinrichtungen, stationäre Hospize, Einrichtungen zur Pflege und Betreuung behinderter Menschen, Justizvollzugsanstalten, sowie z. B. Feuerwehr, Polizei und Bundeswehreinrichtungen". Die Formulierung "Einrichtungen zur Pflege und Betreuung behinderter Menschen" lässt nach unserem Verständnis vermuten, dass Leistungserbringer der Eingliederungshilfe ambulant wie stationär als geschützte Kunden gewertet werden. Wir haben das BMAS gebeten, diese Rechtsauffassung zu bestätigen und werden über eine Antwort informieren.

Sollte die Notfallstufe festgestellt werden, kommt der Bundesnetzagentur die Aufgabe zu, den lebenswichtigen Bedarf an Gas unter besonderer Berücksichtigung der geschützten Kunden sicherzustellen. Um diese Aufgabe wahrnehmen zu können, muss ihr im Vorfeld bekannt sein, wie viel Gas von den jeweiligen geschützten Kunden verbraucht wird. Zu diesem Zweck erhebt sie die entsprechenden Daten bei den Betreibern von Gasverteilernetzen. Sollten Ihnen/euch Informationen vorliegen, welche Kunden vom Gasverteilnetzbetreiber als "geschützte Kunden" geführt werden, wären wir auch hier über Hinweise dankbar, insbesondere wenn Anbieter nicht zu den geschützten Kunden gezählt werden.

Aus dem LV NRW wurde uns berichtet, dass vereinzelt Leistungserbringer, deren Verträge zufällig zum gegenwärtigen Zeitpunkt auslaufen, Probleme haben neue Angebote für die Gasversorgung zu erhalten. Ist dieses Problem auch in anderen Landesverbänden aufgetreten oder innerhalb der ÜMOs bekannt? Dann würden wir uns über einen Hinweis sehr freuen.

Darüber hinaus wäre es hilfreich zu erfahren, ob bereits Aktivitäten unternommen wurden, um auf ggf. existierende themenbezogene Krisenstäbe einzuwirken? Ggf. auch auf kommunaler Ebene? Für den Fall, dass es zu einer Auseinandersetzung um die Verteilung insgesamt nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung stehender Gas-Ressourcen kommen sollte, ist es sicherlich hilfreich, hier frühzeitig entsprechende Bedarfe anzumelden.

Im Zusammenhang mit der Frage der Gasversorgung steht die Frage der Refinanzierung gestiegener Energiekosten. Dies wurde im Arbeitskreis Finanzierung sozialer Dienstleistungen bereits angesprochen. Wir würden uns über ein Update freuen, in welchem Ausmaß mit Preissteigerungen zu rechnen ist (ggf. liegen schon Zahlen vor?) und in welchen Bundesländern eine Refinanzierung der gestiegenen Kosten absehbar verhandelt werden kann/wird.

Mailkontakt siehe oben!


Herzlichen Dank!!