Jugend und Bildung aktuell 08 / 2022

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08 / 2022
05.09.2022

Jugend und Bildung aktuell

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»Fachinformationen Jugend »Fachinformation Kooperation Jugendhilfe und Schule »Fachinformation Bildung »Fachinformation Kinder- und Jugendarbeit »Ausschreibungen, Fördermittel und Projekte »Veranstaltungen und Fortbildungen »Sonstiges

LIEBE PARITÄTERINNEN UND PARITÄTER,

wir hoffen, Sie hatten einen schönen Sommer und erholsame Urlaubstage.

Gegen Ende der Sommerferien haben wir wieder wichtige Informationen für Ihre Arbeit zusammengestellt.

Damit Sie aber zukünftig nicht nur auf den monatlichen Newsletter angewiesen sind, sondern auch unmittelbar nach Erscheinen die aktuelle Fachinformationen auf der Internetseite lesen können, empfehlen wir Ihnen Pari4You. Dies ist die neue Info-App für alle Paritäter*innen in Baden-Württemberg, die zukünftig auch mobil immer up-to-date bleiben wollen

Alles, was es braucht, ist der Download über einen App-Store

und ein Benutzer-Login. Falls Sie noch nicht über einen eigenen Zugang verfügen, lassen Sie sich von Ihrer Einrichtung freischalten. Die Person, die über die Zugangsdaten Ihrer Mitgliedsorganisation verfügt, kann hier einen persönlichen Benutzer für Sie anlegen, mit dem Sie sich in der App einmalig anmelden. Diesen können Sie selbstverständlich auch nutzen, um die exklusiven Inhalte unserer Homepage zu lesen. Verpassen Sie keine aktuellen Informationen mehr und bleiben Sie immer auf dem Laufenden! Wenn Sie noch etwas mehr über die App wissen wollen, schauen Sie sich den Pari4You-Teaser an.

 

Herzliche Grüße

Barbara Brüchert      Kerstin Kleinheinz

Fachinformationen Jugend 

Offener Brief zu steigenden Energiekosten

Offener Brief zu steigenden Energiekosten

Angesichts steigender Energiekosten fordert der PARITÄTISCHE Baden-Württemberg in einem offenen Brief an die verantwortlichen Kostenträger und die Politik, entlastende Hilfen für soziale Einrichtungen und Dienste bei der Bewältigung der Energiekrise und der Kostensteigerungen in Folge der Inflation sowie der Gasumlage. Entgelte müssten neu verhandelt und Kostensteigerungen bei den kommunalen Freiwilligkeitsleistungen angepasst werden. Betroffen seien sämtliche soziale Einrichtungen und Dienste - von Pflegeheimen, ambulanten Diensten, Wohn- und Betreuungsangeboten für Menschen mit Behinderung, Werkstätten, Beratungsstellen, Wärmestuben bis hin zu Kitas.

» weiter zum offenen Brief

Paritätischer warnt: Explodierende Energiepreise bedrohen soziale Infrastruktur

Paritätischer warnt: Explodierende Energiepreise bedrohen soziale Infrastruktur

Unser Gesamtverband hat am 02.09.2022 eine Pressemitteilung zu den Auswirkungen der explodierenden Energiepreise auf die soziale Infrastruktur veröffentlicht. In dieser fordert er eine rasche Lösung für soziale Einrichtungen und Dienste.

» weiter zur Pressemitteilung

Stationäre Kinder- und Jugendhilfe bei der Sicherstellung der Gasversorgung berücksichtigt

Stationäre Kinder- und Jugendhilfe bei der Sicherstellung der Gasversorgung berücksichtigt

Wenn im Herbst/Winter 2022 ein Gasengpass kommen sollte, stellt sich die Frage, ob und für welche Angebote der Kinder- und Jugendhilfe die Gasversorgung gewährleistet ist. Die Beantwortung dieser Frage ist insbesondere für Jugendhilfeeinrichtungen entscheidend, die hauptsächlich auf Gas angewiesen sind.

Für die stationäre Kinder- und Jugendhilfe gibt es hier inzwischen eine Klärung. Nach Aussage der Bundesnetzagentur sind stationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe als Erbringer grundlegender sozialer Dienste wie Haushaltskunden als besonders schutzbedürftig einzustufen und von Maßnahmen zu Lastreduktionen möglichst auszunehmen. Diese Aussage findet sich im Schreiben vom 19.08.2022 an die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugend- und Familienbehörden (AGJF).

Alle wichtigen Entwicklungen und Klärungen finden Sie zudem in unserer Fachinformation zum Thema: Wie steht es um die Sicherheit der Gasversorgung in der Jugendhilfe?

» weiter zum Schreiben an die AGJF vom 19.08.2022

Eckpunktepapier Landesjugendamt aktualisiert

Eckpunktepapier Landesjugendamt aktualisiert

Das Eckpunktepapier des Landesjugendamtes zu "Unterbringungsformen für minderjährige Geflüchtete und unbegleitete minderjährige Ausländer(UMA) unter besonderer Berücksichtigung junger Menschen aus der Ukraine“ wurde zum 01.09.2022 angepasst. Bisher war die Möglichkeit der Unterbringung und Betreuung für in Verbünden mit Erwachsenen einreisende minderjährige Geflüchtete aus der Ukraine ohne Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII gegeben. Der Zeitrahmen dafür betrug in der ersten Fassung des Eckpunktepapiers bislang sechs Monate ab Einreisedatum. Das Zeitfenster für diese Option endete danach am 31.08.2022.


In Absprache mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg wurde nun die Möglichkeit der Unterbringung und Betreuung ohne Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII in Ausnahmefällen bis zum Auslaufen des Eckpunktepapiers, zum 31. März 2023, verlängert.
Diese Regelung gilt sowohl für bereits eingereiste Fluchtverbünde als auch für ggf. noch einreisende Fluchtverbünde.

» weiter zum Eckpunktepapier

Beratung mit ukrainischer Übersetzung

Beratung mit ukrainischer Übersetzung

Die kostenlose Beratung mit ukrainischer Übersetzung des Bundesfachverbands unbegleitete minderjährige Flüchtlinge startete Mitte August. Das Angebot richtet sich an Fachkräfte und Ehrenamtliche, die sich um ukrainische Kinder und Jugendliche kümmern. 

Die Beratung erfolgt sowohl schriftlich als auch mündlich in zwanzigminütigen Beratungsslots per Teams mit Dolmetscher*in. 

» weitere Informationen

EuGH entscheidet bei Familiennachzug bei ehemaligen UMF

EuGH entscheidet bei Familiennachzug bei ehemaligen UMF

Am 01.08.2022 hat der Europäische Gerichtshof der Praxis deutscher Behörden, einem volljährig gewordenen Kind die Zusammenführung mit den Eltern zu verwehren, widersprochen. Die EU-Richter stellten in ihrem Urteil fest, dass nicht der Zeitpunkt der Behördenentscheidung, sondern der Antragsstellung entscheidend sei. Demnach dürfen deutsche Behörden die Familienzusammenführung im Fall von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen nicht davon abhängig machen, dass das Kind erst bei der Entscheidung über eine Visaerteilung noch minderjährig ist.

Weitere Ausführungen  finden Sie in unserer Fachinformation.

» weiter zur Fachinformation

Wohn- und Betreuungsvertrag in der stationären Jugendhilfe

Wohn- und Betreuungsvertrag in der stationären Jugendhilfe

Grundsätzlich gibt es in der stationären Jugendhilfe keine Verpflichtung für den Abschluss eines Wohn- und Betreuungsvertrags. Der Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg (DiCV Freiburg) hat jedoch in Absprache mit seinen Jugendhilfeträgern ein Vertragswerk für die stationären Hilfen nach § 34 SGB VIII erarbeitet und dieses im letzten Jahr den anderen Spitzenverbänden zur Verfügung gestellt.

Dieses Vertragswerk umfasst:

  • einen Muster-Wohn- und Betreuungsvertrag
  • eine Vollmacht
  • eine Kooperationsvereinbarung

Von Seiten des Verbandes gibt es keine grundsätzliche Empfehlung dieses Vertragswerk umzusetzen. Wer jedoch einen solchen Wohn- und Betreuungsvertrag umsetzen möchte, kann die Vorlage des DiCV gerne nutzen.

» weitere Informationen und zum Vertragswerk

KVJS Grundsätze für Fördermittel zur Durchführung von Fortbildungen angepasst

KVJS Grundsätze für Fördermittel zur Durchführung von Fortbildungen angepasst

Der KVJS stellt jährlich in seinen Haushalt Fördermittel zur Durchführung von Fortbildungen von freien Trägern der Jugendhilfe zur Verfügung, die über die Wohlfahrtsverbände an die Mitgliedsorganisationen weitergegeben werden. Hausintern erhält das Referat Jugend aktuell hiervon 4.000 € jährlich aus dem Fördertopf.

Die Förderrichtlinien wurden im Juli 2022 angepasst. Grundsätzlich können nun Veranstaltungen gefördert werden, die landesweit ausgeschrieben werden und bei denen die Veranstaltungsdauer mindestens fünf Stunden beträgt (online und in Präsenz). Die Förderung beschränkt sich auf Teilnehmer*innen aus Baden-Württemberg. Die bisherige 2 Tageregelung wurde somit aufgehoben.

Um Mitgliedsorganisationen mehr Planungssicherheit geben zu können und zu wissen, wer Fördermittel für Veranstaltungen in Anspruch nehmen möchte, bitten wir jährlich um eine  Rückmeldung bis 30.04. Aufgrund der neuen Regelung kann die Förderung von Interesse sein. Deshalb bitten wir in diesem Zusammenhang für Veranstaltungen in 2022 um Rückmeldung bis 30.09.2022 unter bruechert@paritaet-bw.de oder Tel.0711 2155-149.

Bitte beachten: Die Auszahlung der Förderung kann erst mit Vorlage des Verwendungsnachweises im Frühjahr des Folgejahres erfolgen. Die Fördermittel werden auf die meldenden Träger anteilig verteilt.

» weiter zu den Förderrichtlinien

Fachinformation Kooperation Jugendhilfe und Schule 

Trägerübergreifende Praxis-Handreichung für die Schulsozialarbeit im Rhein-Neckar-Kreis

Trägerübergreifende Praxis-Handreichung für die Schulsozialarbeit im Rhein-Neckar-Kreis

Der Arbeitskreis Schulsozialarbeit des Rhein-Neckar-Kreises hat eine hilfreiche "Praxis-Handreichung für Kolleg*innen in der Schulsozialarbeit zum Thema Schweigepflicht und Datenschutz" als Orientierungshilfe erstellt.

"Der Arbeitskreis wurde im Erarbeitungsprozess unterstützt durch die Expertise von Prof. Dr. iur. Rainer Patjens von der Dualen Hochschule Baden-Württemberg sowie durch die finanzielle Förderung des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales (KVJS), des Netzwerk Schulsozialarbeit Baden-Württemberge.V. und des Jugendamtes Rhein-Neckar-Kreis."

» weiter zu der Handreichung

Flucht und Trauma - Umgang mit traumatisierten jungen Menschen

Flucht und Trauma - Umgang mit traumatisierten jungen Menschen

Im Mai und Juli fanden Online-Impulsveranstaltungen zu diesem Thema durch das KVJS-Landesjugendamt statt.

"Bei diesen Online-Impulsveranstaltungen gab es für die Fachkräfte niedrigschwellige Hinweise und Tipps für ihre Arbeit und zur Unterstützung von jungen Menschen mit Fluchterfahrungen und möglichen Traumatisierungen."

Die Erkenntnisse und Inhalte der beiden Online-Impulsveranstaltugngen stellt der KVJS allen Interessierten zur Verfügung.

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Schulbegleitung als Leistung zur Teilhabe an Bildung - KVJS Fokus

Schulbegleitung als Leistung zur Teilhabe an Bildung - KVJS Fokus

"Das Thema Schulbegleitung beschäftigt Eltern, Schulen, Schulträger und Eingliederungshilfe / Jugendhilfe gleichermaßen. Eine gelingende Zusammenarbeit zum Wohle der Kinder und Jugendlichen ist hier notwendig. Damit dies gut gelingt, sind Kenntnisse der unterschiedlichen Denkweisen und rechtlichen Möglichkeiten der beteiligten Systeme hilfreich.
Dieser KVJS-Fokus stellt zu Beginn kurz die rechtlichen Rahmenbedingungen der Eingliederungshilfe und der Jugendhilfe in Bezug auf das Thema Schulbegleitung vor. Ein schulrechtlicher Blick auf den besonderen und sonderpädagogischen Förderbedarf und die Unterstützungsmöglichkeiten innerhalb des Schulsystems schließt an. Die Abgrenzung der Aufgaben einer Schulbegleitung gegenüber dem Kernbereich pädagogischer Tätigkeit von Lehrkräften ist Inhalt des darauffolgenden kurzen, aber dennoch wichtigen Abschnitts.

Nach einem kurzen Resümee und Ausblick am Ende finden Sie eine Zusammenfassung „Schulbegleitung auf einen Blick“ und eine Literatur- und Linkliste, die in der Onlineversion verlinkt ist."

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Islamismusprävention in der Jugend- und Sozialarbeit

Islamismusprävention in der Jugend- und Sozialarbeit

Als Plattform für den fachlichen Austausch stellt der „Infodienst Radikalisierungsprävention – Herausforderung Islamismus“ der Bundeszentrale für politische Bildung eine neue Übersichtsseite zur Verfügung.

Die Informationsseite und eine neue Handreichung liefern Orientierung, Handlungsoptionen und Tipps für die pädagogische Praxis im Überblick.

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Fachinformation Bildung 

feelok.de - Klick rein. finds raus. - Universelle Prävention leicht gemacht

feelok.de - Klick rein. finds raus. - Universelle Prävention leicht gemacht

feelok.de ist ein internetbasiertes Programm zur Gesundheitsförderung und Prävention für Jugendliche, das vom bwlv koordiniert wird. RADIX in der Schweiz (feel-ok.ch), Styria vitalis in Österreich (feel-ok.at) und der bwlv in Deutschland (feelok.de) betreuen die Seite feel-ok in einem transnationalen Netzwerk.

Gesundheitsrelevante Themen sind speziell für Jugendliche aufgearbeitet. Auf feel-ok.ch und feel-ok.at sind ergänzende Themen wie Ernährung, Psychische Störungen, Sport, Gewalt und Beruf behandelt.

feelok.de soll Präventionsarbeit an Schulen einfacher machen. Zahlreiche didaktische Unterlagen wie Tests, Videoclips, Quiz und Arbeitsblätter stehen zur Verfügung, die pädagogische Fachkräfte kostenlos herunterladen können, um feelok.de mit Jugendlichen mit wenig Aufwand zu verwenden. 

Im Bereich Beratung erhalten Jugendliche und Eltern Informationen zu Beratungsangeboten und weiterführenden Programmen und Links. Die Anwendung von feelok.de ist kostenlos und das Angebot frei von kommerzieller Werbung.

Ebenso werden von feel.ok Multiplikationsschulungen für Lehrpersonen, Präventionslehrkräfte, Schulsozialarbeitende, Präventionsfachkräfte und weiteren Multiplikator:innen angeboten.

» weiter zur Internetseite

Neue Bildungspläne für die Bildungsgänge Lernen und Geistige Entwicklung

Neue Bildungspläne für die Bildungsgänge Lernen und Geistige Entwicklung

Ab dem kommenden Schuljahr 2022/2023 gelten neue Bildungspläne für die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit den Bildungsgängen Lernen und Geistige Entwicklung.

Das Neue an den Bildungsplänen: Diese beziehen sich auf die Schülerinnen und Schüler und gelten unabhängig davon, ob der Anspruch auf eine sonderpädagogisches Bildungsangebot an einem SBBZ oder in einem inklusiven Setting eingelöst wird. 

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Wie Pädagogik und Medien Alltagsrassismus begegnen können

Wie Pädagogik und Medien Alltagsrassismus begegnen können

Zwei Studienreihen des IZI (Internationales Zentralinstitut des Bayerischen Rundfunks) zeigen, was Kinder und Jugendliche zum Thema Rassismus wissen und wie Pädagogik und Qualitätsmedien Alltagsrassismus entgegenwirken können.

Die Studien haben folgende Titel:

"Frau Lehrerin, das, was Du sagst, ist rassistisch!"  - Wie Pädagogik und Medien Alltagsrassismus begegnen können

"Wenn Du mich noch einmal "braune Schokolade" nennst" - Erleben von Alltagsrassismus bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland

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Verfassungsbeschwerden gegen Masern-Impfpflicht erfolglos

Verfassungsbeschwerden gegen Masern-Impfpflicht erfolglos

Am 18.08.2022 hat das Bundesverfassungsgericht seinen Beschluss vom 21. Juli 2022 veröffentlicht und mehrere Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen, die sich gegen Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) über die Pflicht zum Nachweis einer Masernimpfung sowie über die bei Ausbleiben des Nachweises eintretende Folgen richten, wie etwa das Verbot, Kinder in bestimmten Einrichtungen zu betreuen. Die Zurückweisung erfolgt allerdings mit der Maßgabe einer verfassungskonformen Auslegung, die an die zur Durchführung der Masernimpfung im Inland verfügbaren Impfstoffe anknüpft. Stehen - wie derzeit in Deutschland - ausschließlich Kombinationsimpfstoffe zur Verfügung, ist § 20 Abs. 8 Satz 3 IfSG verfassungskonform so zu verstehen, dass die Pflicht, eine Masernimpfung auf- und nachzuweisen, nur dann gilt, wenn es sich um Kombinationsimpfstoffe handelt, die keine weiteren Impfstoffkomponenten enthalten als die gegen Masern, Mumps, Röteln oder Windpocken.

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Erklärvideos für Berufliche Gymnasien

Erklärvideos für Berufliche Gymnasien

Mit der am 01.08.2021 in Kraft getretenen Verordnung über die Beruflichen Gymnasien (BGVO) gingen zahlreiche Änderungen in der gymnasialen Oberstufe der Beruflichen Gymnasien einher. Diese Änderungen erfordern häufig einen hohen Beratungsaufwand gegenüber Schülerinnen und Schülern.

Zur Unterstützung hat das Kultusministerium elf Erklärvideos erstellen lassen, die von allgemeinen Informationen zum Beruflichen Gymnasium über die Kurswahl bis hin zur Abiturprüfung reichen.

» weiter zu den Informationen über Berufliche Gymnasien

Fachinformation Kinder- und Jugendarbeit 

KVJS Fördergrundsätze Jugendarbeit aktualisiert

KVJS Fördergrundsätze Jugendarbeit aktualisiert

Das KVJS-Landesjugendamt hat die Fördergrundsätze für Jugendarbeit angepasst. Danach können überregionale Maßnahmen und landesweit ausgeschriebene Fortbildungsveranstaltungen für Mitarbeitende der Jugendarbeit gefördert werden. Gerade bei den  Fortbildungsveranstaltungen gibt es bei der Veranstaltungsdauer eine wesentliche Änderung. Diese soll mindestens fünf Stunden betragen und ist in Präsenz oder online durchführbar.

Alle weitere Informationen finden Sie in unserer Fachinformation.

» weiter zur Fachinformation

Online-Informationsveranstaltung zur Förderung über den Landesjugendplan

Online-Informationsveranstaltung zur Förderung über den Landesjugendplan

Der Landesjugendplan ermöglicht vielfältige Förderung von Angeboten in Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit/-bildung.

Wer Interesse daran hat kleinere Projekte, Lehrgänge für Ehrenamtliche und themenspezifische Seminare für junge Menschen, pädagogische Betreuende und Teilnehmende aus finanziell schwächeren Familien für seine Ferienmaßnahmen finanziell gefördert zu bekommen, für den ist sicherlich der „Landesjugendplan“ interessant! 

Wie man an eine Förderung erhält, welche Voraussetzungen es gibt, wie die Anträge und die Verwendungsnachweise aussehen müssen und was sonst alles anhand der Förderrichtlinien beachtet werden muss, dies alles erfahren Sie in einer kleinen Online-Infoveranstaltung des Paritätischen Jugendwerks im PARITÄTISCHEN. Diese findet am 27.10.2022 von 16:00 bis 18:00 Uhr statt. Anmeldungen sind bis 21.10.2022 möglich.

» weiter zur Anmeldung

Ergebnisse der Online Befragung PJW

Ergebnisse der Online Befragung PJW

Das Paritätische Jugendwerk hat im Mai 2022 eine Befragung bei den Mitgliedsorganisationen aus dem Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit durchgeführt. Dabei wurden unter anderem Themen und Bedarfe abgefragt. Es ging somit um „zielgenaue“ Angebote für die Mitgliedsorganisationen, für die Mitarbeitenden und natürlich für die Kinder und Jugendlichen. Die Ergebnisse liegen nun vor und können nachgelesen werden. 

Herzlichen Dank noch einmal allen, die sich an der Befragung beteiligt haben!

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Ausschreibungen, Fördermittel und Projekte 

Bundesprogramm Aufholen nach Corona, Internationale Jugendbildung

Bundesprogramm Aufholen nach Corona, Internationale Jugendbildung

Träger der außerschulischen Jugendbildung nach § 75 SGB VIII können noch Projektgelder über das Bundesprogramm „Aufholen nach Corona“ beantragen. Der Förderzeitraum ist dabei begrenzt auf 31.12.2022.

Gefördert werden neben Internationalen Begegnungen auch Einzelmaßnahmen über 4.000,- €. Neben dieser unmittelbaren Förderung von Begegnungs- und Austauschprojekten ermöglicht das Bundesaktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ auch die finanzielle Förderung von Informations- und Beratungsangeboten für Jugendliche, Fachkräfte, mitwirkende Leiterinnen und Leiter (z.B. über Formate des Jugendaustausches, Fachkräfteprogramme, digitale Jugendbegegnungen, Mentorenprogramme).

Der Antrag kann formlos mit Projektbeschreibung sowie Kosten- und Finanzierungsplan mit der Ausweisung (beantragter) Fördermittel Dritter beim Kultusministerium bis 30.09.2022 gestellt werden.

 

Den Antrag richten Sie an:

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

Referat 56, z.Hd, Frau Valtink

Postfach 10 34 42

70029 Stuttgart

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Veranstaltungen und Fortbildungen 

Fachtag für paritätische Fachdienste in der Jugendhilfe

Fachtag für paritätische Fachdienste in der Jugendhilfe

Am 20.09.2022 von 9:30 bis 16:30 Uhr findet der erste Fachtag für paritätische Fachdienste in der Jugendhilfe in der Jugendherberge in Stuttgart statt. Der Fachtag hat zum Thema: „Nähe und Distanz in der Rolle als Fachdienst - wie die Balance gelingt“.

Neben fachlichen Inputs wird es um einen Austausch und Vernetzung untereinander gehen. Insbesondere die kollegiale Beratung stellt hier nachmittags einen Schwerpunkt dar.

Die Teilnahmegebühr beträgt 170 €. Anmeldungen sind noch bis spätstens 14.09.2022 möglich!

Der Fachtag wird im Auftrag des Paritätischen Landesverbands von der Paritätischen Akademie Süd organisiert und durchgeführt. Gefördert wird die Veranstaltung mit Mitteln der GlücksSpirale.

Wir freuen uns über Ihre Teilnahme!

» weitere Informationen zum Fachtag und zur Anmeldung

Regulierte Abgabe von Cannabis- Was bedeutet dies für Jugendhilfe und Schule?

Regulierte Abgabe von Cannabis- Was bedeutet dies für Jugendhilfe und Schule?

Die regulierte Abgabe von Cannabis ist ein Vorhaben der Bundesregierung und findet sich im Koalitionsvertrag wieder. Danach darf Cannabis künftig reguliert an Erwachsene abgegeben, erworben und konsumiert werden. Das Vorhaben ist noch nicht gesetzlich verankert, wird aber vorbereitet. Der Paritätische Gesamtverband hat bereits ein Positionspapier veröffentlicht.   

Die zu erwartende Regelung wird Auswirkungen auf alle Aufgabenfelder, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, haben. Konkret stellen sich jetzt schon Fragen.

In der Online-Veranstaltung am 16.11.2022 von 14:00 bis 16:00 Uhr möchten wir für das Thema sensibilisieren und auf folgende drei Aspekte eingehen:

  • Informationen zur geplanten rechtlichen Ausrichtung
  • Auswirkungen für Kinder und Jugendliche
  • Austausch und Erfahrungen aus der Praxis: Welche Fragen ergeben sich für Sie? Was braucht es aus Ihrer Sicht für die Arbeit mit jungen Menschen zu diesem Thema?

Die Veranstaltung ist als Einstieg in die Thematik gedacht. Anmeldungen sind bis 10.11.2022 möglich.

» weitere Informationen und zur Anmeldung

Veranstaltungen rund um das Thema Cannabis und Suchtprävention

Veranstaltungen rund um das Thema Cannabis und Suchtprävention

Die Brandenburgische Landesstelle für Suchtfragen e.V. bietet eine Reihe von digitalen Veranstaltungen rund um das Thema Cannabis und Suchtprävention an. Diese sind alle  kostenfrei und umfassen:

13.10.2022 von 9:00-12:00 Uhr: "Der Anfang einer Karriere? Cannabiskonsum in der Berufsausbildung"; Zielgruppe: Verantwortliche und Fachkräfte aus den Bereichen Jugendschutz, Jugendhilfe, Suchtprävention sowie Ausbildungsbegleiter*innen und (sozial-)pädagogische Fachkräfte in Einrichtungen der beruflichen Bildung

10.11.2022 von 9:00-12:00 Uhr: "Wirksam werden! Anforderungen an eine nachhaltige Cannabisprävention"; Zielgruppe: Verantwortliche und Fachkräfte aus den Bereichen Jugendschutz, Jugendhilfe, Suchtprävention, Schulsozialarbeit sowie Mitarbeitende aus Jugendämtern

16.11.2022 von 18:30-20:00 Uhr: "Suchtprävention in der stationären Kinder- und Jugendhilfe"; Zielgruppe: Fachkräfte aus den Bereichen Jugendhilfe, Suchtprävention und Suchthilfe sowie an Eltern, Lehrkräfte und Schulsozialarbeiter*innen

23.11.2022 von 18:30 -20:00 Uhr "Mischkonsum & Harm Reduction", Zielgruppe: Fachkräfte aus den Bereichen Jugendhilfe, Suchtprävention und Suchthilfe sowie an Eltern, Lehrkräfte und Schulsozialarbeiter*innen

Onlineveranstaltung "Zukunftsperspektiven der Offenen Kinder- und Jugendarbeit nach Corona – Erkenntnisse aus NRW

Onlineveranstaltung "Zukunftsperspektiven der Offenen Kinder- und Jugendarbeit nach Corona – Erkenntnisse aus NRW

Die digitale Veranstaltung mit Prof. Dr. Benedikt Sturzenhecker, Universität Hamburg findet am Montag, 12.09.2022 von 15:00 bis 17:00 Uhr statt.

 

Um was geht es in der Veranstaltung?

Die Corona-Pandemie hat die Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit stark betroffen. Digitale Angebote, aufsuchende Arbeit und Kinder und Jugendliche, die mit offensichtlichen Bedarfen im Umgang mit Familie, Freundschaft, Schule nach Antworten und Unterstützung suchen, lösen die Frage nach der perspektivisch konzeptionellen Ausrichtung der OKJA aus. Diesen Fragen hat sich die Studie „Neustart der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in NRW während der Corona-Krise“ (Juni 2020-Dezember 2021) gewidmet. Prof. Dr. Benedikt Sturzenhecker von der Universität Hamburg stellt die Ergebnisse der Studie und daraus erzielte Erkenntnisse und Anregungen für die OKJA vor. Im Anschluss können die eigenen Erfahrungen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Kontext der Offenen Kinder- und Jugendarbeit unter den Bedingungen der Corona-Pandemie ausgetauscht werden.

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

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PARITÄTISCHER FACHTAG Jugendliche und Jugendhilfe im Strafverfahren - Was geht?!

PARITÄTISCHER FACHTAG  Jugendliche und Jugendhilfe im Strafverfahren - Was geht?!

Der Fachtag "Jugendliche und Jugendhilfe im Strafverfahren - Was geht?!" des Gesamtverbands findet am 06.10.2022 von 10:00 bis 16:00 Uhr in Berlin statt. Tagungsort ist Centre Monbijou, Oranienburger Str. 13-14, 10178 Berlin.

Was gibt es für aktuelle Entwicklungen und Diskussionspunkte zum Thema Jugendliche und Jugendhilfe im Strafverfahren? Wie sieht die Lage in Deutschland aus? Hierzu wird es drei Fachinputs zu folgenden Themen geben:

  • Zwischenergebnisse aus dem Projekt „Jugend(hilfe) im Strafverfahren – Neue Gesetzeslage, veränderte Aufgaben und die Perspektive der jungen Menschen“
  • Gelingende Kooperation und Zusammenarbeit zwischen freiem Träger der Jugendhilfe, Justiz und Jugendamt
  • Auftrag, Haltung und professionelles Selbstverständnis in der ambulanten Arbeit mit straffälligen jungen Menschen

Zudem sind Workshops zu den verschiedenen Inputs angedacht, die eine Vertiefung und eine Diskussion ermöglichen.

 

Anmeldungen sind bis 22.09.2022 möglich.

» weitere Informationen zum Fachtag und zur Anmeldung

Sonstiges 

Arbeitshilfe für Beratungen: Explodierende Energiepreise und Möglichkeiten der Kostenübernahme im Sozialrecht

Arbeitshilfe für Beratungen: Explodierende Energiepreise und Möglichkeiten der Kostenübernahme im Sozialrecht

"Explodierende Energiepreise. Welche Möglichkeiten der Kostenübernahme stehen im Sozialrecht zur Verfügung?" Unter dieser Überschrift hat das "Bündnis AufRecht bestehen" eine kleine Arbeitshilfe für die Beratungspraxis erstellt. Im Bündnis sind bundesweit gewerkschaftliche und unabhängige Beratungsstellen und Gruppen aus der Selbstorganisation zusammengeschlossen.

Das vierseitige Papier liefert Anregungen zum Umgang mit steigenden Preisen bei den Heiz- und Stromkosten. Welche sozialrechtlichen Schritte können geprüft werden, wenn höhere Abschlagszahlungen kommen oder Nachforderungen nicht finanziert werden können?

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Broschüre Selbsthilfe des Gesamtverbands

Broschüre Selbsthilfe des Gesamtverbands

Die Broschüre "Selbsthilfe im Paritätischen" beschreibt die Bedeutung der Selbsthilfe für die verschiedenen Akteure des Gesundheitswesens und informiert über die unterschiedlichen Angebote und Anlaufstellen für Interessierte. Darüber hinaus stellen sich in der Broschüre Bundesorganisationen im Paritätischen vor und zeigen die Vielfalt der Selbsthilfelandschaft in Deutschland auf.

Die Broschüre soll dazu einladen, sich niedrigschwellig über die Angebote und Themen der Selbsthilfe zu informieren. Auch soll sie einen Beitrag leisten, um Informationen und Ideen im Umgang mit herausfordernden Lebenssituationen zu finden, und Anknüpfungspunkte bieten für alle Akteur*innen im Gesundheitswesen für künftige Kooperationen oder gemeinsame Projekte.

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