Infobrief Teilhabe am Arbeitsleben 05 / 2023

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05 / 2023
16.02.2023

Infobrief Teilhabe am Arbeitsleben

Fachgruppe Teilhabe am Arbeitsleben

Inhalt

»Aktuelles

Das Foto zeigt einen lachenden jungen Mann in Kochkleidung in einer Großküche.

LIEBE PARITÄTERINNEN UND PARITÄTER,

mit dem Infobrief Teilhabe am Arbeitsleben des PARITÄTISCHEN Baden-Württemberg erhalten Sie Fachinformationen, die für die Einrichtungen und Angebote der Teilhabe am Arbeitsleben relevant sind.

Alle Fachinformationen und wichtige Dokumente können Sie auch über unsere Website abrufen: Teilhabe am Arbeitsleben

Bei inhaltlichen Fragen zu den Infobriefen wenden Sie sich bitte an:

Heike Händel

Mobil: 0176 48 99 68 44

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Aktuelles 

Hilfsfonds für Rehabilitation und Teilhabe

Hilfsfonds für Rehabilitation und Teilhabe

Aus dem Hilfsfonds des Bundes für Rehabilitation und Teilhabe können über einen einmaligen Zuschuss gestiegene Energiekosten in Teilen refinanziert werden. Der Zuschuss beträgt i.d.R. 95 Prozent der Differenz zwischen den entstandenen Energiekosten des Jahres 2022 und denen des Jahres 2021. Das Verfahren der Antragsstellung wird in einer Rechtsverordnung durch die Bundesregierung geregelt. Der Bundesrat hat dem Verordnungsentwurf bereits zugestimmt. Nach Auskunft des BMAS soll die Rechtsverordnung im April 2023 in Kraft treten. Erst dann wird eine Antragstellung möglich sein.

Grundsätzlich antragsberechtigt sind auch

  • Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) sowie
  • andere Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX, soweit sie Leistungen nach § 57 SGB IX (Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich) erbringen

Der Zuschuss für WfbM beträgt 95 Prozent von 20 Prozent der Kostendifferenz.

Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zum Hilfsfonds finden Sie hier.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) hat in Ihrer Stellungnahme zum Verordnungsentwurf u.a. darauf hingewiesen, dass die größten Energiekostensteigerungen erst im Jahr 2023 anfallen werden und kritisiert u.a., dass die Bundesregierung dem Vorschlag, einen Härtefallfonds auch für die Jahre 2023 und 2024 aufzulegen, nicht gefolgt ist.

» weiter zur Stellungnahme