Infobrief Menschen mit Behinderung 10 / 2017

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10 / 2017
25.08.2017

Infobrief Menschen mit Behinderung

Behindertenhilfe, Sozialpsychiatrie, Kreisverbandsvorsitzende, Regionalgeschäftsführer, intern

Inhalt

»Wesentliche Inhalte der Rahmenempfehlung

Rahmenempfehlung zur pädagogischen Nachqualifizierung von Pflegefachkräften entsprechend § 14 Abs. 2 LPersVO

Das Ministerium für Soziales und Integration wurde von den Heimaufsichten des Landes beauftragt, eine Rahmenempfehlung für die pädagogische Nachqualifizierung von Pflegekräften entsprechend der Landespersonalverordnung § 14 Abs. 2 zu entwickeln. Hintergrund war, dass die Heimaufsichtsbehörden die Prüfung, ob Pflegefachkräfte in Einrichtungen der Eingliederungen die Anforderungen im Sinne von § 14 Abs. 2 erfüllen, sehr unterschiedlich handhabten und der Wunsch nach einer einheitlichen Beurteilungsgrundlage aufkam.

Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Eingliederungshilfe wurde daraufhin eine gemeinsame Rahmenempfehlung entwickelt, die den Heimaufsichtsbehörden nun vorliegt.

Daher bitten wir unsere paritätischen Träger und Einrichtungen um entsprechende Beachtung.

Wesentliche Inhalte der Rahmenempfehlung 

Methodik und zeitliche Gestaltung

Die Qualifikation erfolgt im Rahmen von aufeinander bezogenen Maßnahmen:

  1. ca. 80 Stunden Theorievermittlung
  2. ca. 80 Stunden begleitender Praxistransfer
  3. ca. 40 Stunden Vertiefungsphase je nach arbeitsplatzspezifischen Anforderungen

Inhalte der 3 Qualifizierungsphasen

1. Theorievermittlung

> Kompetenzen hinsichtlich der Lebenswelt,-situation und -qualität des Personenkreises (Bewältigungsstrategien, Krisenintervention, rechtliche Rahmenbedingungen und sozialpädagogische Haltungen und Methoden im Umgang mit Menschen mit Behinderung.

2. Praxistransfer

> Der begleitete Praxistransfer erfolgt mittels einer konkreten Aufgabe, um das theoretische Wissen in der Praxis zu erproben und zu reflektieren. Die Anleitung erfolgt über eine anerkannte, pädagogische Fachkraft in der Einrichtung

3. Vertiefungsfortbildung

> Die Lerninhalte und Theorievermittlung soll über fachspezifische Fortbildungen vertieft und erweitert werden. Sie können individuell nach berufsfeldspezifischen Schwerpunkten gewählt werden. Sollten jedoch innerhalb eines Jahres nach Beginn der Maßnahme abgeschlossen sein.

Welche Vorerfahrungen werden anerkannt?

Bereits vorhandene Qualifizierungsmaßnahmen durch andere geeignete Bildungsmaßnahmen werden anerkannt, sofern sie nachweisbar sind und im pädagogischen Kontext erfolgten.

Beispiele sind:

  • Berufsausbildung
  • Studium
  • Fortbildungsmaßnahmen im Umgang mit der Zielgruppe
  • Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit, eines freiwilligen, sozialen Jahres oder Bundesfreiwilligendienstes

Was bedeutet das für die Einrichtung?

Die Anerkennung zu einer Fachkraft erfolgt, sofern der Mitarbeiter/ die Mitarbeiterin sich nachweislich in einer Qualifizierungsmaßnahme befindet oder sich nachweislich dazu angemeldet hat.

Bis zum Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme muss eine pädagogische Fachkraft zur Anleitung und als Ansprechpartner/in zur Verfügung stehen.

Die Qualfizierungsmaßnahme (inkl. Vertiefungsfortbildung) muss "in einem überschaubaren" Rahmen abgeschlossen werden.

Der PARITÄTISCHE Landesverband ist bezüglich der Erstellung eines Curriculums für diese Qualifizierungsmaßnahme bereits in der Planung. Weitere Informationen dazu werden folgen.

» Hier geht es zu den Dokumenten Landespersonalverordnung und Rahmenempfehlung