Infobrief Ältere Menschen und Pflege 45 / 2017

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45 / 2017
26.09.2017

Infobrief Ältere Menschen und Pflege

FG Ambulant, Hausverteiler

Inhalt

»SGB V - Häusliche Krankenpflege »Veranstaltungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Newsletter erhalten Sie Informationen des Fachbereichs "Ältere Menschen und Pflege" des PARITÄTISCHEN Landesverbandes Baden-Württemberg. Zum direkten Aufrufen des Beitrages ist eine Anmeldung im internen Systems der Homepage notwendig. Generell freuen wir uns über Ihre Rückmeldung bezüglich des Informationstransfers und nehmen Ihre Vorschläge, Anmerkungen oder auch Kritik jederzeit gerne entgegen. Alle Newsletter und Info-Briefe finden Sie auch in unserem Archiv.

Achim Uhl und Mirko Hohm

SGB V - Häusliche Krankenpflege 

Abfrage zur Unterstützungspflege nach § 37 Abs. 1a SGB V - Bitte um Beteiligung

Für die Leistungen nach § 37 Abs. 1 und 1a SGB V ist mit der AOK ein Erprobungszeitraum bis Ende des Jahres 2017 vereinbart. Die AOK wird zur Bewertung sicher Daten aus ihrem Controlling, das auf der DTA-Abrechnung basiert, nutzen.

Unserer Ansicht nach greift diese Betrachtung zu kurz, weshalb wir Sie dringend um die Teilnahme an unserer Abfrage bitten, damit wir uns einen Eindruck über das Leistungsgeschehen (und nicht nur der Abrechnung) verschaffen können. In der Verhandlungsgruppe haben wir deshalb beschlossen, die Abfrage aus dem Jahr 2016 zu wiederholen – wenn auch etwas abgewandelt.

Im internen Bereich unter: https://paritaet-bw.de/intern/interne-details/artikel/sgb-v-haeusliche-krankenpflege.html  finden Sie die Datei, in die die verordneten Leistungen einzutragen sind, die im Zeitraum 1. Oktober bis 30. November 2017 eingehen. Also auch Verordnungen, die über den 30.11.2017 hinausgehen.
In der Abfrage ist nach Kassengruppen zu unterscheiden; in der entsprechenden Zelle der Spalte der Datei ist ein Auswahlfeld hinterlegt, aus dem die Kassengruppe ausgewählt werden kann.
 
Neben der Häufigkeit der Leistung interessiert auch, ob die Leistung wie verordnet genehmigt wurde oder ob das Genehmigungsverfahren noch offen ist. Auch hierfür sind entsprechende Auswahlfelder hinterlegt. Es ist wichtig, dass Sie diese Auswahlfelder nützen, weil das die Auswertung wesentlich erleichtert.
 
Da das neue Muster 12 nicht mehr nach Körperpflege, Hilfe bei Ausscheidung und Ernährung unterscheidet, wird die konkrete Leistung der Grundpflege nicht abgefragt - das hatten wir im letzten Jahr getan..
 
Ferner möchten wir auch wissen, ob Leistungen der Behandlungspflege im selben Hausbesuch wie die Grundpflege zu erbringen sind. Auf welcher gesetzlichen Grundlage diese Leistungen erbracht werden, ist nicht von Bedeutung. Wenn nur Grundpflege erbracht wird, bitten wir um eine Einschätzung, ob dann auch der Einsatz einer angelernten Kraft fachlich vertretbar gewesen wäre. Momentan dürfen angelernte Kräfte (anders als im SGB XI) keine Leistungen der Grundpflege nach § 37 Abs. 1 oder 1a SGB V erbringen.
 
Wir wissen, dass die Abfragen für Sie immer zusätzliche Arbeit bedeuten. Daher sind wir sehr dankbar, dass sich aus unseren Reihen immer viele Einrichtungen beteiligen. Unserer Ansicht nach ist die Unterstützungspflege eine Leistung, die zunehmend mehr gefragt sein wird - darum ist uns wichtig, hier an der Praxis orientierte Refinanzierungslösungen zu finden. Grundlage hierfür ist neben Ihren Berichten aus der Praxis die Abfrage - es geht um Zahlen, Daten, Fakten.

Bitte beteiligen Sie sich an der Abfrage und schicken Sie uns die Datei bis zum

15.12.2017

an uhl@paritaet-bw.de zurück.

Download:

Abfragedatei

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