Infobrief Sucht- und Drogenhilfe 10 / 2017

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10 / 2017
05.10.2017

Infobrief Sucht- und Drogenhilfe

Inhalt

»ALLGEMEINES

LIEBE PARITÄTERINNEN UND PARITÄTER,

mit diesem Newsletter erhalten Sie Informationen des Fachbereichs "Krisenintervention und Existenzsicherung" des PARITÄTISCHEN Landesverbandes Baden-Württemberg.

Neben allgemeinen Informationen, Fördermittel, Projektausschreibungen und anderen wissenswerten Informationen, sind die fachspezifischen Informationen nach den Bereichen aktuelle Rechtsprechung und Informationen sowie Veranstaltungen und Fortbildungen geordnet. Wir hoffen, Ihnen dadurch eine strukturierte und ansprechende Informationsweitergabe zu bieten.

Generell freuen wir uns über Ihre Rückmeldung bezüglich des Informationstransfers und nehmen Ihre Vorschläge, Anmerkungen oder auch Kritik gerne entgegen.

Herzliche Grüße

 

Oliver Kaiser und Julia Herrmann

ALLGEMEINES 

Aktuelle Broschüre der Drogenbeauftragten zur Fetalen Alkohol-Spektrumstörung (FASD)

Die Drogenbeauftragte hat sich von Beginn ihrer Amtszeit intensiv für die Prävention von FASD, eine bessere Diagnose und eine aktivere Unterstützung der Betroffenen eingesetzt.  Auch ihr aktueller Jahresschwerpunkt „Kinder aus suchtbelasteten Familien“ widmet sich den Auswirkungen der Sucht der Eltern auf die Kinder – etwa 3 Millionen Kinder in Deutschland haben mindestens einen suchtkranken Elternteil.
 
Informationen über die sozialrechtlichen Grundlagen  sind nicht nur für die Betroffenen und deren Angehörige, sondern auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozial- und Jugendämter von großer Bedeutung. Durch die Pflegestärkungsgesetze I und II, das Regelbedarf-Ermittlungsgesetz, die Reform der Kinder – und Jugendhilfe sowie durch das Bundesteilhabegesetz haben sich wichtige Änderungen ergeben, die ab sofort in der überarbeiteten Version nachzulesen sind.
 
Informationen zur FASD Fachtagung in Hamburg finden Sie anbei und unter www.fasd-fachtagung.de
 
Weitere Informationen zum Thema FASD sowie die neue Broschüre zum Download finden Sie unter www.drogenbeauftragte.de

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Neue Substitutions-Richtlinie: Bessere Therapiemöglichkeiten und mehr Rechtssicherheit

„Bessere Therapiemöglichkeiten und mehr Rechtssicherheit für Ärzte – dieses Ziel verfolgt  die neue Substitutions-Richtlinie der Bundesärztekammer (BÄK) zur Behandlung Opioidabhängiger, die am kommenden Montag in Kraft tritt.“ Darauf weist Dr. Josef Mischo hin, der als Vorsitzender der BÄK-Arbeitsgruppe „Sucht und Drogen“ gemeinsam mit dem Präsidenten der Sächsischen Landesärztekammer, Erik Bodendieck, und einer ärztlichen Expertengruppe die Richtlinie erarbeitet hat. Den Patienten könne nun ärztlicherseits noch besser geholfen werden, ihr Leben zu ordnen, nicht mehr straffällig zu werden und einen Weg zurück ins Arbeitsleben zu finden.

Etwa die Hälfte aller Opioidabhängigen befindet sich derzeit in einer Substitutionsbehandlung. Der Bundesrat hatte mit der im Mai 2017 verabschiedeten Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) den Rahmen für diese Behandlung neu gestaltet und ärztlich-therapeutische Belange in die Richtlinienkompetenz der BÄK übertragen.

Ärzte können nun die Therapieziele flexibler an die aktuelle Situation ihres Patienten anpassen. Die Konsiliarregelung, die die gemeinsame Behandlung mit suchtmedizinisch nicht erfahrenen Kolleginnen und Kollegen ermöglicht, wird von drei auf zehn Patienten erhöht. Stabile, gut re-integrierte Patienten können das Substitutionsmittel bis zu 30 Tage lang eigenverantwortlich einnehmen, wenn es zum Beispiel ihre Arbeit oder längere Urlaubszeiten erfordern. Da viele langjährig Substituierte inzwischen auch in Pflegeheimen oder Hospizen leben, wird den behandelnden Ärzten die Betreuung dieser Patienten in diesen Einrichtungen erleichtert.

Die Richtlinie der Bundesärztekammer zur Durchführung der substitutionsgestützten Behandlung Opioidabhängiger tritt am Montag, 02.10.2017, mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Sie kann bereits jetzt auf der Internetseite der Bundesärztekammer eingesehen werden:

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DHS-Handbuch Suchtprävention in der Heimerziehung

Einrichtungen der öffentlichen Erziehung bieten Kindern und Jugendlichen, die vorübergehend oder nicht mehr bei ihren Eltern leben können, einen sicheren Ort, um (nach-)reifen und ihre Potenziale entfalten zu können. Dabei kann es für Pädagogen eine herausfordernde Aufgabe darstellen, mit riskantem Konsumverhalten angemessen umzugehen: Doch was ist überhaupt „riskant“? Wie können Fachkräfte auf welches Konsumverhalten frühzeitig und erfolgversprechend reagieren? Und gleichzeitig den Schutz von Gruppenmitgliedern sicherstellen? Zu diesen und weiteren Fragestellungen möchte dieses Handbuch einen Beitrag leisten.
 

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Das neue Substitutionsrecht – eine Handreichung für die Praxis

25 Jahre nach Legalisierung der Opioid-Substitution hat der Bundesrat eine reformierte Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) beschlossen.

Darin werden die Vorgaben des Substitutionsrechts an Erkenntnisse des wissenschaftlichen Fortschritts und an praktische Erfordernisse angepasst. Die Regelungen zu Sachverhalten, die unmittelbar ärztlich-therapeutische Bewertungen betreffen, werden aus dem Rahmen bundesrechtlicher Regelungen der BtMVV in die Richtlinienkompetenz der Bundesärztekammer (BÄK) überführt. Prof. Dr. M. Backmund, München und H.-G. Meyer-Thompson, Hamburg, Deutsche Gesellschaft für haben die Änderungen in einer zweiseitigen Handreichung sehr übersichtlich zusammengefasst.

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Wir empfehlen: MPU-Ratgeber

Die Drogen- und Jugendberatungsstelle des AKRM e.V. in Lörrach hat erstmals im November 2009 unter dem Titel „Führerschein (fast) weg?“ einen Ratgeber für die Drogen-MPU herausgegeben, der eine kompakte, verständliche Einführung in das komplexe Gebiet des Fahrerlaubnisrechts und der Fahreignungsbegutachtung bei drogenbedingten Auffälligkeiten bietet. Der MPU-Ratgeber von Robert Bischoff, Diplom-Sozialarbeiter und Suchttherapeut, behandelt alle Fragen, die im Hinblick auf die Vorbereitung der Drogen-MPU und die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis praktisch relevant sind. Zielgruppe von „Führerschein (fast) weg“ sind sowohl (ehemalige) Drogenkonsumenten, die den Führerschein wieder erlangen wollen, als auch professionelle Helfer (Rechtsanwälte, Psychologen, Sozialarbeiter etc.), die in ihrer Arbeit mit dem Thema Führerscheinentzug konfrontiert sind.
Inzwischen ist die aktualisierte 4. Auflage des MPU-Ratgebers erschienen.

Kontakt: Der 48-seitige MPU-Ratgeber kann über die DROBS Lörrach oder unter der ISBN-Nr. 978-3-00-029047-3 über den Buchhandel bezogen werden. Der Einzelpreis beträgt 5,- €. Ab einer Mindestbestellmenge von 10 Exemplaren kostet der Ratgeber nur noch 3,50 € (zuzüglich Porto). Für den Buchhandel gelten Sonderkonditionen .

Was ist CBD?

CBD steht für Cannabidiol und ist eines der über 80 sogenannten Cannabinoide, die in Cannabis enthalten

sind. CBD ist neben  Tetrahydrocannabinol (THC) , welches hauptsächlich für die  berauschende

Wirkung  verantwortlich ist,  das am zweitstärksten konzentrierte Cannabinoid der Hanfpflanze und

im Gegensatz zu  THC bewirkt es keinen Rausch. In der Schweiz gibt es im Moment einen Boom von Geschäften, die Cannabis mit einem Tetrahydrocannabinol Gehalt (THC) von unter einem Prozent verkaufen. Statt des THC steht

beim so genannten «CBD Hanf» der Inhaltsstoff Cannabidiol  (CBD) im Vordergrund. CBD wird nicht als psychoaktive Substanz betrachtet. Das Thema CBD ist zumindest in der Schweiz brandaktuell und wirft viele Fragen auf. Was ist CBD, welche CBD-haltigen Produkte gibt es, wie werden sie verwendet und wie wirken sie? Sucht Schweiz hat ein Faktenblatt (pdf, 4S.) erstellt.

 

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