Infobrief Ältere Menschen und Pflege 60 / 2017

Im Browser ansehen.

60 / 2017
30.11.2017

Infobrief Ältere Menschen und Pflege

FG Ambulant, Hausverteiler

Inhalt

»Vergütungsverhandlungen SGB XI »Veranstaltungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Newsletter erhalten Sie Informationen des Fachbereichs "Ältere Menschen und Pflege" des PARITÄTISCHEN Landesverbandes Baden-Württemberg. Zum direkten Aufrufen des Beitrages ist eine Anmeldung im internen Systems der Homepage notwendig. Generell freuen wir uns über Ihre Rückmeldung bezüglich des Informationstransfers und nehmen Ihre Vorschläge, Anmerkungen oder auch Kritik jederzeit gerne entgegen. Alle Newsletter und Info-Briefe finden Sie auch in unserem Archiv.

Achim Uhl und Mirko Hohm

Vergütungsverhandlungen SGB XI 

Abschluss 2018-Zur Information die neuen Preise

Die Pflegesatzkommission SGB XI ambulant hat in ihrer Sitzung am 20.10.2017 folgenden Beschluss über die Empfehlung einer allgemeinen Erhöhung der Vergütungen gefasst:

  1. Die Vergütungen für Leistungspakete, Wegepauschalen und Zuschläge werden für die Zeit ab 01.01.2018 bis 31.12.2018 um 3,17% erhöht.
  2. Die Zuschläge in der Nacht, an Samstagen nach 13 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen sind bei der Erbringung der Leistungspakete 11, 15, 16, 21 und 22 pro angefangene ½ Stunde abrechenbar.
  3. Es wird eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die überprüfen soll, ob die Struktur der Vergütungsvereinbarung auch den zukünftigen Anforderungen gerecht wird. Genauer Auftrag und Besetzung dieser AG werden in der nächsten PSK-Sitzung am 17.11.2017 festgelegt.

Nach Ablauf der Erklärungsfrist musste der obige Beschluss mit Blick auf die Ziff. 2 der Beschlussempfehlung hinsichtlich der Praktikabilität nachjustiert werden. Im Nachhinein erwies sich diese als sehr aufwändig und wenig praktikabel in der technischen Umsetzung, aber auch in der Beratung gegenüber den Klienten. Leistungsträger und Leistungserbringer haben sich deshalb nachgehend zum Beschluss der PSK SGB XI ambulant vom 20.10.2017 darauf verständigt, die Ziff. 2 nach zu justieren und wie folgt umzusetzen:


Die Zuschläge in der Nacht, an Samstagen nach 13 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen sind bei der Erbringung der Leistungspakete 11, 15, 16, 21 und 22 pro angefangene ¼  Stunde abrechenbar. Die Höhe des Zuschlags entspricht 50% des jeweiligen Zuschlags pro Hausbesuch.

 

Im internen Bereich ist die abgestimmte Muster-Preisvereinbarung beigefügt. Diese kann zur Information über die neuen Preise genutzt werden. Alle weiteren erforderlichen Unterlagen im Rahmen des Übernahmeverfahrens sind noch in der Abstimmung. Dies gilt auch für AC/TK und die neuen Positionsnummern. Hierzu ergeht nach Abstimmung weitergehende Information.

» weiter zur Mustervergütungsvereinbarung

Veranstaltungen 

20
11
2017

Konzeption und wirtschaftliche Führung einer Tagespflege
» weiter zum Beitrag

14
12
2017

Auf- und Ausbau der Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Chancen und Möglichkeiten nutzen und nachhaltige Strategien entwickeln
» weiter zum Beitrag