Ältere Menschen und Pflege aktuell 10 / 2018

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10 / 2018
24.10.2018

Ältere Menschen und Pflege aktuell

FG Stationär, FG Ambulant, Hausverteiler

Inhalt

»Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) »Pflegeberufegesetz (PflBG) »Bundesgesetzgebung »Ordnungsrecht »SGB V »Verordnungen »Berichte »Handreichung »Wettbewerb »Materialien »Fortbildungen »Fort- und Weiterbildungen der Paritätischen Schulen für soziale Berufe in Hausach

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Newsletter erhalten Sie Informationen des Fachbereichs "Ältere Menschen und Pflege" des PARITÄTISCHEN Landesverbandes Baden-Württemberg. Zum direkten Aufrufen des Beitrages ist eine Anmeldung im internen Systems der Homepage notwendig. Generell freuen wir uns über Ihre Rückmeldung bezüglich des Informationstransfers und nehmen Ihre Vorschläge, Anmerkungen oder auch Kritik jederzeit gerne entgegen. Alle Newsletter und Info-Briefe finden Sie auch in unserem Archiv.

Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) 

Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags

Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags

Am 10. Oktober 2018 fand die öffentliche Anhörung zum Pflege-Personal-Stärkungsgesetzes (PpSG) im Gesundheitsausschuss des Bundestages statt. Die in der BAGFW organisiserten Verbände haben hierzu eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben. Gegenüber dem Referentenentwurf liegt eine der wesentlichen Änderungen im Gesetzesentwurf in der Ausgestaltung des § 8 Abs. 6 SGB XI zum 13.000 Stellen-Sofortprogram in der vollstationären Pflege.

Darüber hinaus wurden kurzfristig Änderungsanträge der Fraktionen CDU/CSU und SPD gestellt. Diese beziehen sich u.A. auf die Umsetzung der neuen indikatorenbezogenen Qualitätserhebung, Prüfung und Darstellung für vollstationäre Einrichtungen.

 

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Pflegeberufegesetz (PflBG) 

Bundesrat beschließt Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) sowie die Finanzierungsverodnung (PflAFinV) zum Pflegeberufegesetz (PflBG)

Bundesrat beschließt Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) sowie die Finanzierungsverodnung (PflAFinV) zum Pflegeberufegesetz (PflBG)

Der Bundesrat hat am 21. September 2018 die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) sowie die Finanzierungsverordnung (PflAFinV) beschlossen. Die Beschlussfassung bei der PflAPrV erfolgte unverändert gegenüber den Ausschuss-Empfehlungen. Der Entschließungsantrag, der die von uns kritisierte Absenkung der Anlage 4 zur Altenpflegeausbildung thematisiert, ist Beschlusslage geworden. Bei der PflAFinV wurde der Beschluss des Gesundheitsausschusses des Bundesrats zu den Mietkosten übernommen, sodass die Verordnung rechtskonform ist. Ansonsten sind die Änderungen zu den einzelnen Regelungen unverändert gegenüber den Ausschuss-Empfehlungen beschlossen werden.

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Bundesgesetzgebung 

Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößen­verordnung 2019

Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößen­verordnung 2019

Das Bundeskabinett hat am 10.10.2018 den Entwurf für die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2019 beschlossen. Daraus ergeben sich die voraussichtlichen Werte im Beitrags- und Versicherungsrecht der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr (2017) turnusgemäß angepasst. Die Werte werden – wie jedes Jahr – auf Grundlage klarer gesetzlicher Bestimmungen mittels Verordnung festgelegt.

Die den Sozialversicherungsrechengrößen 2019 zugrundeliegende Einkommensentwicklung im Jahr 2017 betrug im Bundesgebiet 2,52 Prozent, in den alten Bundesländern 2,46 Prozent und in den neuen Bundesländern 2,83 Prozent. Bei der Ermittlung der jeweiligen Einkommensentwicklung wird auf die Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen ("Ein-Euro-Jobs") abgestellt.

Die wichtigsten Rechengrößen für das Jahr 2019 im Überblick

Die Bezugsgröße, die für viele Werte in der Sozialversicherung Bedeutung hat (unter anderem für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung und für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung), erhöht sich auf 3.115 Euro/Monat (2018: 3.045 Euro/Monat). Die Bezugsgröße (Ost) steigt auf 2.870 Euro/Monat (2018: 2.695 Euro/Monat).

Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt auf 6.700 Euro/Monat (2018: 6.500 Euro/Monat) und die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) auf 6.150 Euro/Monat (2018: 5.800 Euro/Monat).

Die bundesweit einheitliche Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) steigt auf 60.750 Euro (2018: 59.400 Euro). Die ebenfalls bundesweit einheitliche Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2019 in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 54.450 Euro jährlich (2018: 53.100 Euro) bzw. 4.537,50 Euro monatlich (2018: 4.425 Euro).

Die Rechengrößen für die neuen Länder werden dieses Jahr erstmalig unter Berücksichtigung des Rentenüberleitungsabschlussgesetzes festgelegt. Der darin bestimmte schrittweise Rückgang des Umrechnungsfaktors führt zu einem vergleichsweise starken Anstieg der Beitragsbemessungsgrenzen in den neuen Ländern, die - genau wie der aktuelle Rentenwert (Ost) - bis zum Jahr 2025 an die Westwerte angeglichen werden.

Weiter zur Verordnung: hier

 

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Gesetzentwurf zur Anpassung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung vorgelegt

Gesetzentwurf zur Anpassung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung vorgelegt

Der vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegte Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung 2019 (Pflegeversicherungs-Beitragssatzanpassungsgesetz 2019 - BSAG; GE s. u.) sieht die Anhebung des Beitragssatzes der sozialen Pflegeversicherung zum 1. Januar 2019 um 0,5 Prozentpunkte vor. Damit ergibt sich ein Beitragssatz von 3,05 Prozent bzw. für Kinderlose von 3,30 Prozent zur sozialen Pflegeversicherung. Für die Arbeitgeber bedeutet dies eine Mehrbelastung von rund 2,1 Milliarden Euro jährlich. Insgesamt müssen die Beitragszahler 7,4 Milliarden Euro pro Jahr mehr aufbringen.

Damit würde die geplante Absenkung des Beitragssatzes bei der Bundesagentur für Arbeit um 0,5 Prozentpunkte zum 1. Januar 2019 komplett zunichte gemacht. Eine Entlastung der Beitragszahler fände nicht statt.

Um ein Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Januar 2019 gewährleisten zu können, wurde der Gesetzentwurf bereits am 10. Oktober 2018 im Kabinett verabschiedet. Über das weitere Gesetzgebungsverfahren werden wir Sie fortlaufend informieren.

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Ordnungsrecht 

Ermessenslenkende Richtlinien zur Landesheimbauverordnung--Stand: Mai 2018

Ermessenslenkende Richtlinien zur  Landesheimbauverordnung--Stand: Mai 2018

Die ermessenslenkenden Richtlinien zur Landesheimbauverordnung (LHeimBauVO) liefern Maßstäbe und Entscheidungsmuster für eine sachgemäße Ausübung des Verwaltungsermessens. Der Vorgang der Ermessensausübung besteht in der Ergänzung und Vervollständigung eines gesetzlich vorgegebenen Tatbestandes der LHeimBauVO durch die Aufstellung verwaltungsautonomer Maßstäbe, die sich am Verordnungszweckorientieren und der sich eine Abwägung der Umstände des Einzelfalls anschließt. In der Ausprägung dieser die Verordnung ergänzenden Maßstäbe liegt die Aufgabe der ermessenslenkenden Richtlinien (kurz ERL).

Ermessenslenkende Richtlinien setzen voraus, dass es einen typischen und damit typisierbaren Einzelfall, also einen Regelfall gibt. Dies bedeutet: Nur soweit der Gleichheitssatz Typisierungen zulässt, ist eine generelle Ermessensausübung überhaupt statthaft.

Aufgrund der Überarbeitung ERL haben die Leistungserbringer ebenfalls ihre Kommentierung überarbeitet.

 

Downloads

Verordnung des Sozialministeriums zur baulichen Gestaltung von Heimen und zur Verbesserung der Wohnqualität in den Heimen Baden-Württembergs (LHeimBauVO) (PDF)

Ermessenslenkende Richtlinien zur LHeimBauVO (PDF)

FAQ zur Einzelzimmervorgabe in der LHeimBauVO (PDF)

 

 

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SGB V 

Vereinbarung nach § 132g Abs. 3 SGB V über Inhalte und Anforderungen der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase

Vereinbarung nach § 132g Abs. 3 SGB V über Inhalte und Anforderungen  der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase

Am 11.10.2018 konnte die erste Verhandlungsrunde mit den Kostenträgern geführt werden. Gegenstand der Verhandlung ist eine Mustervergütungsvereinbarung, die die Grundlage für alle Einrichtungen bildet und ein abgestimmtes Eckpunktepapier für die Konzepterarbeitung der jeweiligen  Einrichtungen.

Zum 01.01.2019 ist mit einer entsprechenden Vereinbarung zu rechnen. Wir werden hier zeitnah weiter berichten.

Verordnungen 

Trinkwasserverordnung (TrinkwV)

Trinkwasserverordnung (TrinkwV)

Die TrinkwV wurde auf Basis der Richtlinie der Europäischen Kommission überarbeitet. Relevante Änderungen bestehen in der direkten Informationspflicht der Untersuchungsstellen bei Legionellenbefall an das Gesundheitsamt, der Koppelung der Probennahme mit der Probenuntersuchung, erweiterten Informationspflichten gegenüber betroffenen Verbrauchern und dem Verbot bestimmter Stoffe und Gegenstände in Wasserversorgungsanlagen.

» Weiter Änderungen im Kurzüberblick

Berichte 

Bericht zur Umsetzung der Agenda der Allianz für Menschen mit Demenz 2014 – 2018

Bericht zur Umsetzung der Agenda der Allianz für  Menschen mit Demenz 2014  – 2018

Um ein größeres Verständnis und mehr Sensibilität für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen zu fördern und Hilfe- und Unterstützungsmöglichkeiten weiter auszubauen, hat die Bundesregierung vor vier Jahren die „Allianz für Menschen mit Demenz“ ins Leben gerufen. Die Allianz ist ein breites Bündnis von Politik und Zivilgesellschaft, das die Belange von Demenzerkrankten und ihren Angehörigen in allen Lebensbereichen gemeinsam besser durchsetzen kann. Wir haben zusammen viel gemacht und viel erreicht – das zeigt dieser Abschlussbericht. Alle Allianzpartner haben im Kleinen wie im Großen mit vielfältigen Ideen, Projekten und Initiativen zur Stärkung der Menschen mit Demenz und ihrer Angehörigen beigetragen.

Der vorliegende Bericht dokumentiert das Ergebnis der Umsetzung der Agenda „Gemeinsam für Menschen mit Demenz“ von 2014 bis 2018.

 

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Demenz und Architektur --Nachbarschaftshaus in Ostfildern

Demenz und Architektur --Nachbarschaftshaus in Ostfildern

Der Fernsehsender ARTE hat sich nun des Themas Demenz angenommen und unter dem Titel „Alltag für Demenzkranke –  eine Frage der Würde“ einen Dokumenarfilm gedreht.

Dieser 30-minütige Film dokumentiert über weite Strecken die Arbeit im Nachbarschaftshaus in Ostfildern und gibt dabei auch Einblick in die räumlichen Qualitäten des Hauses.

Der Film wurde am 13./14. September auf ARTE und in der ARD ausgestrahlt und kann noch bis zum 11.12.2018 in der ARTE Mediathek aufgerufen werden.

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Handreichung 

§ 43B SGB XI--ZUSÄTZLICHE BETREUUNG UND AKTIVIERUNG IN STATIONÄREN PFLEGEEINRICHTUNGEN --Aktualisierung Stand 19.10.2018

§ 43B SGB XI--ZUSÄTZLICHE BETREUUNG UND AKTIVIERUNG IN STATIONÄREN PFLEGEEINRICHTUNGEN --Aktualisierung Stand 19.10.2018

Diese Handreichung bietet einen Überblick über die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen an zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Einrichtungen in Baden-Württemberg. Dabei fokussiert sie auf die Anforderungen aus dem Pflegeversicherungsrecht. In erster Linie wird dadurch die inhaltliche Ausrichtung der Arbeit der zusätzlichen Betreuung und Aktivierung thematisiert, aber auch die Grundzüge der Rahmenbedingungen angerissen.

Die Handreichung ist für folgende vier Perspektiven handlungsleitend:

  1. 1. Orientierung über die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen als erste Entscheidungshilfe bei Vorüberlegungen zur Umsetzung.
  2. 2. Erstellung einer im Rahmen der Umsetzung geforderten Konzeption.
  3. 3. Die rot markierten Textstellen in der Musterkonzeption sind an die Ausrichtung der Einrichtung anzupassen. Sie stellen nur eine Auswahl der Inhalte dar.
  4. 4. Dokumentation der Leistung.
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Wettbewerb 

Wettbewerb für Initiativen gegen Einsamkeit im Alter

Wettbewerb für Initiativen gegen Einsamkeit im Alter

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) lobt einen Preis gegen Einsamkeit und soziale Isolation im Alter aus. Bei dem Wettbewerb „Einsam? Zweisam? Gemeinsam!“ werden ab sofort Initiativen gesucht, die sich gegen soziale Isolation und für die gesellschaftliche Teilhabe älterer Menschen engagieren.

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Materialien 

Vertragsgestaltung von ambulant betreuten Wohngemeinschaften

Vertragsgestaltung von ambulant betreuten Wohngemeinschaften

Die Fachstelle ambulant unterstützte Wohnformen (FaWo) hat eine neue Broschüre mit Praxisinformationen für die Vertragsgestaltung von ambulant betreuten Wohngemeinschaften herausgegeben.

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Neues Grundsatzpapier: Mehr Soziales in Europa

Neues Grundsatzpapier: Mehr Soziales in Europa

In einem jüngst verabschiedeten Grundsatzpapier fordert der Paritätische ein neues Leitbild für ein soziales und demokratisches Europa – ein Europa, das seinen Fokus von den wirtschaftlichen Freiheiten auf die Verantwortung für die Menschen lenkt.

Der Verbandsrat des Paritätischen hat in seiner Sitzung vom 28. September 2018 ein neues europapolitisches Grundsatzpapier beschlossen. Darin bekennt sich der Paritätische klar zum Ziel eines gemeinsamen europäischen Raums der Freiheit, Solidarität, Teilhabe und der Rechtsstaatlichkeit. Aus Sicht des Paritätischen muss sich das vereinte Europa ambitionierten sozialpolitischen Zielen verschreiben. Es braucht eine positive Vision einer Gemeinschaft, die danach strebt, die Lebensbedingungen der Menschen in Europa so zu gestalten, dass alle Menschen in Europa frei von Existenzängsten leben können und ihre volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht wird. Die Stärkung des Sozialen in Europa ist auch eine Antwort auf nationalistische Bestrebungen, die Errungenschaften der europäischen Einigung rückgängig zu machen.

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Demenz und Migration: Erklärfilme zu Demenz in verschiedenen Sprachen veröffentlicht

Demenz und Migration: Erklärfilme zu Demenz in verschiedenen Sprachen veröffentlicht

Mit fünf Erklärfilmen rund um das Thema Demenz erweitert die Deutsche Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) ihr Angebot für Menschen mit Demenz und ihre Familien, die einen Migrationshintergrund haben. 

Die Filme stehen in türkischer, polnischer, russischer und deutscher Sprache online zur Verfügung. Themen der Filme sind unter anderem „Was ist Demenz“ sowie „Kommunikation und Umgang.“ Die türkisch-, russisch- und polnischsprachigen Filme finden Sie auf den fremdsprachigen Unterseiten, welche über die farbigen runden Buttons auf der Startseite www.demenz-und-migration.de aufgerufen werden können.

Produziert wurden die Filme für die Webseite www.demenz-und-migration.de der Deutschen Alzheimer Gesellschaft. Diese Seite richtet sich an Familien, die von Demenz betroffen sind und einen Migrationshintergrund haben. Sie finden dort grundlegende Informationen über Demenz in türkischer, polnischer und russischer Sprache.

Die Internetseite richtet sich außerdem an alle in der Beratung und der Altenhilfe Tätigen. Sie erhalten dort Informationen über Migration, Demenz und Kultursensibilität.

Schätzungen zufolge leben in Deutschland etwa 108.000 Menschen mit Migrationshintergrund, die eine Demenz haben. Sie und ihre Familien brauchen Beratung, Hilfe und Unterstützung. Daher ist es dringend notwendig, dass sich alle Bereiche der Altenhilfe auch auf die Bedürfnisse und Wünsche dieser Zielgruppe einstellen. Die neue Webseite ist im Rahmen des Projekts „Demenz und Migration“ der DAlzG entstanden, das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert wird. Die Erklärfilme wurden mit Unterstützung der Robert Bosch Stiftung produziert. 

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Fortbildungen 

Leitungskräfte in der Tagespflege - eine Fortbildung in drei Modulen

Leitungskräfte in der Tagespflege - eine Fortbildung in drei Modulen

Um eine Tagespflege zu leiten, bedarf es spezieller Kenntnisse und Erfahrungen. Um den Herausforderungen professionell begegnen zu können, bieten wir speziell für angehende und neue Geschäftsführer/-innen eine kompakte und modulare Weiterbildung an. Die Vermittlung erfolgt in einer geschlossen Gruppe.

Zeitraum und Ort: 08.11 – 9.11.2018, 28.11.2018 und 4.12.2108, Stuttgart Paritätisches Mehrgenerationenzentrum

Kosten: € 740,- für Mitglieder, sonst € 810,- inkl. Verpflegungspauschale

Informationsbroschüre

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Gemeinschaftlichen Wohn- und Immobilienerwerb und Nutzung im Stadtteil organisieren - Quartiergenossenschaften erfolgreich gründen

Gemeinschaftlichen Wohn- und Immobilienerwerb und Nutzung im Stadtteil organisieren - Quartiergenossenschaften erfolgreich gründen

Die gemeinschaftliche Selbsthilfe in der Rechtsform der Genossenschaft erlebt aktuell eine Renaissance. Dies gilt besonders für Projekte des gemeinschaftlichen Wohnens und für soziale Aktivitäten im Quartier. Genossenschaftliche Lösungen eignen sich im besonderen Maße für Konzepte gemeinschaftlichen Handeln einhergehend mit Immobilienerwerb. Erste Leitfäden, Tagungen und zahlreiche Neugründungen sind die Folge. Erfreulicherweise gibt es vereinzelt auch finanzielle Unterstützung für sozial- bzw. wohnungsgenossenschaftliche Konzepte.

Zeitraum und Ort: 26. – 27.11.2018, Stuttgart

Kosten: 270,00 € für Mitglieder, sonst 310,00 € inkl. Verpflegungspauschale

Infobroschüre

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Gegenseitige Hilfe in der Nachbarschaft - Sozial- und Seniorengenossenschaften erfolgreich gründen

Gegenseitige Hilfe in der Nachbarschaft - Sozial- und Seniorengenossenschaften erfolgreich gründen

Die gemeinschaftliche Selbsthilfe in der Rechtsform der Genossenschaft erlebt aktuell eine Renaissance. Erst waren es die Energiegenossenschaften mit über 1.000 Neugründungen. Nun stoßen Sozial- und Seniorengenossenschaften auf ein kontinuierlich wachsendes Interesse. Leitfäden, Tagungen und zahlreiche Neugründungen sind die Folge. Erfreulicherweise gibt es auch vereinzelt finanzielle Unterstützung für innovative sozialgenossenschaftliche Konzepte.

Zeitraum und Ort: 04. – 05.02.2019, Heidelberg

Kosten: 275,00 € für Mitglieder, sonst 315,00 € inkl. Verpflegungspauschale

Infobroschüre

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Fortbildung zum Sozialwirt (FH)/zur Sozialwirtin (FH) - eine Fortbildung in Kooperation mit der Hochschule Esslingen

Fortbildung zum Sozialwirt (FH)/zur Sozialwirtin (FH) - eine Fortbildung in Kooperation mit der Hochschule Esslingen

Vielfältige fachliche Entwicklungen, Sparzwänge und Wirtschaftlichkeitsdruck stellen soziale Dienste und Einrichtungen vor enorme Anforderungen. Führungskräfte müssen bei der dienstleistungsgerechten Ausgestaltung von Angeboten zunehmend Verantwortung für den wirtschaftlichen Bereich übernehmen. Dazu benötigen sie anwendungsorientierte Kenntnisse betriebswirtschaftlicher, organisationspsychologischer und juristischer Art sowie praktische Kompetenzen zur effektiven Führung von Mitarbeitern und Teams. Sozial- und geisteswissenschaftliche Studienhänge bereiten auf solche Anforderungen nicht ausreichend vor. Weiterbildungskurse bieten häufig nur eine begrenzte Einführung in Teilbereiche, oft genug ohne einen besonderen Bezug zur sozialen Praxis herzustellen.

Die Paritätische Akademie Süd gGmbH bietet in Zusammenarbeit mit der Hochschule Esslingen Führungskräften und an Führungsaufgaben interessierten Mitarbeitern/-innen in sozialen Diensten und Einrichtungen eine berufsbegleitende, hochschulzertifizierte Fortbildung zur Sozialwirtin (FH)/zum Sozialwirt (FH) an. Die Ausbildung geht aus von zentralen Aufgabenstellungen der Führungspraxis in der sozialen Arbeit wie Finanzierung, Leistungsbeschreibung, Teamarbeit und Konfliktregulation. Sie zielt auf die Entwicklung von Sachkompetenz und Problemlösungsfähigkeit durch die Kombination von interdisziplinärer, anwendungsorientierter Wissensvermittlung und berufsbezogenem Führungstraining.

Schwerpunkte:

  • Betriebswirtschaftslehre für Soziale Dienste und Einrichtungen
  • Führungs- und Organisationspsychologie
  • Arbeits- und Sozialrecht
  • Managementtraining

Die Fortbildung beginnt am 11. Januar 2019 und umfasst 27 Studientage (einschließlich Kolloquium) sowie die Zeit für die Erstellung der Hausarbeit und endet mit einem Kolloquium.

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Multiplikatorenschulung zum neuen Strukturmodell der Pflegedokumentation

Multiplikatorenschulung zum neuen Strukturmodell der Pflegedokumentation

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) veranstaltet im 2. Halbjahr Multiplikator/-innen-Schulungen zum neuen Strukturmodell der Pflegedokumentation. Die Schulungen werden weiter von Frau Sabrina Umlandt-Korsch durchgeführt. Frau Umlandt-Korsch hat bereits umfangreiche Erfahrungen im Rahmen des Projektes EinSTEP des Pflegebeauftragten der Bundesregierung gesammelt. Details zu Inhalt und Ablauf der Schulungen sehen Sie unter den Programmlinks im Anmeldeformular.

  • Die zweitägige Grundschulung behandelt das Strukturmodell für die Bereiche der ambulanten und stationären Pflege sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
  • Die eintägige Aufbauschulung ist für Teilnehmer/innen, die bereits im Rahmen des Projektes EinSTEP eine Multiplikatorenschulung absolviert haben. Die Aufbauschulung ergänzt die bereits absolvierte Schulung um die Aspekte der Tages- und Kurzzeitpflege.

 
Termine:
 

Datum

Art der Schulung

Ort

13./14.11.2018

Grundschulung

Berlin, DRK-Generalsekretariat, Carstennstraße 58, 12205 Berlin

15.11.2018

Aufbauschulung

Berlin, DRK-Generalsekretariat, Carstennstraße 58, 12205 Berlin

20./21.11.2018

Grundschulung

Frankfurt/Main, hoffmanns höfe, Heinrich-Hoffmann—Straße 3, 60528 Frankfurt /Main

5./6.12.2018

Grundschulung

Kassel, Diakonisches Werk in Hessen und Nassau und Kurhessen-Waldeck e.V., Geschäftsstelle Kassel-Kölnische Straße 136, 34119 Kassel


Teilnahmegebühren:
 
Grundschulung (2 Tage)           240 Euro, inkl. Mwst., Tagungsverpflegung und Getränke
Aufbauschulung (1 Tag)           130 Euro, inkl. Mwst., Tagungsverpflegung und Getränke
 
Die Anmeldung zu den Schulungen ist ab sofort bis jeweils vier Wochen vor dem Termin je nach Verfügbarkeit möglich – ausschließlich online.
 

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Hygienebeauftragte Altenpflege + Behindertenhilfe

Hygienebeauftragte Altenpflege + Behindertenhilfe

Das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg (LGA) führt seit dem Jahr 2001 Fortbildungen für Fachkräfte in Einrichtungen der Altenpflege und der Behindertenhilfe durch.

Ziel der Lehrgänge ist es, Fachkräfte durch die Vermittlung qualifizierter Kenntnisse, Fertigkeiten und Verhaltensweisen zu befähigen, in Einrichtungen der Altenpflege und der Behindertenhilfe an der Weiterentwicklung der Hygiene und Infektionsprävention intensiv mitzuwirken.

Das Fortbildungsangebot des LGA orientiert sich an der im Jahr 2012 überarbeiteten Leitlinie „Hygienebeauftragte(r) in Pflegeeinrichtungen und anderen betreuten und gemeinschaftlichen Wohnformen“ der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH).

Nach erfolgreicher Teilnahme am Fortbildungsangebot wird die Erlaubnis zum Führen der zusätzlichen Berufsbezeichnung "staatlich geprüfte/r Hygienebeauftragte/r für Pflegeeinrichtungen“ oder „staatlich geprüfte/r Hygienebeauftragte/r für ambulante Einrichtungen der Behindertenhilfe“ erteilt.

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Qualitätsmanagement - Arbeitskreis

Qualitätsmanagement - Arbeitskreis

Die Erfahrungen in den diesjährigen QM Arbeitskreisen und Veranstaltungen haben gezeigt, dass die Mitgliedsorganisationen des Paritätischen Baden-Württemberg weiteren Unterstützungsbedarf zum Thema Qualitätsmanagement (QM) haben. Dabei stand die Frage nach passgenauen Systematiken des QM bzw. der Qualitätsentwicklung im Vordergrund.
In den bisherigen Veranstaltungen wurde aber auch deutlich, dass in den Mitgliedsorganisationen ganz viele positive Erfahrungen, grundlegende Kenntnisse und viel Engagement zum Thema QM vorhanden sind. Aufgrund dieses hohen Bedarfes bieten wir dieses Jahr einen weiteren Arbeitskreis exklusiv für Mitgliedsorganisationen des Paritätischen Baden-Württemberg an, bei dem sowohl bereits Teilnehmende als auch neue Interessenten gemeinsam die Chance bekommen an auftretenden Herausforderungen im Bereich QM zu arbeiten.
Im Rahmen dieses Arbeitskreises wollen wir die Kompetenzen der am QM-Prozess beteiligten Mitarbeitenden weiter ausbauen. Dazu bieten wir die Bearbeitung der Themen „QM-Werkzeuge“, „Qualitätsplanung“ sowie „Rollen im QM“ an. Kern dieses Angebotes ist weiterhin die Bearbeitung Ihrer Fragen und Bedürfnisse. Hierzu möchte wir Sie ganz herzlich dazu einladen, Ihre Fragen vorab an den Referenten, Herrn Schwellinger, zu schicken.

Mittwoch 12.12.2018 Uhrzeit: 09:30 – 17:00 Uhr

Die Anmeldung für den Arbeitskreis ist nur per Mail möglich.

Mail: lange-tetzlaff@akademiesued.org
Anmeldeschluss: 14.11.2018

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Ankündigung Veranstaltung: Stationäre Versorgung und LHeimBauVO

Ankündigung Veranstaltung: Stationäre Versorgung und LHeimBauVO

Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg hat angekündigt, 06.02.2019 einen Fachtag zu der Thematik LHeimBauVO und vollstationären Pflege zu veranstalten.

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Fort- und Weiterbildungen der Paritätischen Schulen für soziale Berufe in Hausach 

05
11
2018

Basale Stimulation in der Pflege (Grundkurs) für Pflegende und Therapeuten/innen
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18
12
2018

Fortbildung für hauswirtschaftlich Beschäftigte bei Pflegebedürftigen (Unterstützungsangebote-Verordnung)
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10
01
2019

Mentor/in und Praxisanleiter/in in der Pflege für Gesundheits und Kranken-, Alten- und Heilerziehungspfleger/innen
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