Infobrief Jugend und Bildung 04 / 2018

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04 / 2018
15.11.2018

Infobrief Jugend und Bildung

Inhalt

»SGB VIII Reform: Neustart des Novellierungsprozesses

LIEBE PARITÄTERINNEN UND PARITÄTER,

die SGB VIII Reform nimmt wieder Fahrt auf. In einem sportlichen Zeitplan soll in einem einjährigen Beteiligungs- und Dialogprozess ein Arbeitspapier entwickelt werden, welches die Grundlage für einen Gesetzesentwurf Anfang 2020 bilden soll. Wie sieht der Prozess hierzu konkret aus und wer kann sich daran beteiligen. Die wesentlichen Informationen habe ich in diesem Infobrief kurz zusammengefasst.

Herzliche Grüße

Barbara Meier

SGB VIII Reform: Neustart des Novellierungsprozesses 

Breiter Beteiligungs- und Dialogprozess

Am 06.11.2018 fand die Auftaktveranstaltung für den breit angelegten Beteiligungs- und Dialogprozess zur Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe statt.

Grundsätzlich sieht der Beteiligungs- und Dialogprozess einen Austausch mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Behindertenhilfe, der Gesundheitshilfe und den Ländern und Kommunen vor. Zudem sollen Erfahrungen von Beteiligten und Betroffenen mit der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Familiengerichtsbarkeit gesammelt und ausgewertet werden. Im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung können sowohl Eltern, Pflegeeltern, junge Menschen als auch Fachkräfte und Andere ihre Anliegen einbringen.

Die Leitthemen des Novellierungsprozesses sind dabei:

1. Besserer Kinderschutz und mehr Kooperation

2. Wirksameres Hilfesystem/Weniger Schnittstellen/Mehr Inklusion

3. Fremdunterbringung: Kindesinteressen wahren – Eltern unterstützen – Familien stärken

4. Prävention im Sozialraum stärken

Angeregt wurde in der Auftaktveranstaltung ein 5. Leitthema in Form der Einführung eines Anspruchs auf einen Ganztagsschulplatz

 

Wie ist der Prozess angelegt?

Es wird eine Arbeitsgruppe, bestehend aus rund 50 Personen aus den Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe, der Gesundheitshilfe sowie von Bund, Ländern und Kommunen, geben. Diese wird die genannten Leitthemen und Bereiche für die Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe auf Grundlage des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) bearbeiten. Geleitet wird die Arbeitsgruppe von der Parlamentarischen Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Caren Marks.

In die Arbeit der Arbeitsgruppe fließen die Ergebnisse aus den bisherigen Dialogforen und die Rückmeldungen aus den Onlinebefragungen einer breiten Fachöffentlichkeit und von Betroffenen ein. Ergänzt wird dies durch Zahlen und Daten, die die Unterarbeitsgruppe „Quantifizierung und Statistik“ für die thematische Bearbeitung zum Austausch der Arbeitsgruppe zur Verfügung stellt.

Bis Ende 2019 ist das Vorliegen eines Gesamtberichts geplant. Auf dessen Grundlage soll anschließend ein Gesetzesentwurf gefertigt und Anfang 2020 vorgelegt werden.

 

Wie sieht die wissenschaftliche Begleitung aus?

Die wissenschaftliche Begleitung hat das Sichtbarmachen von Erwartungen von Adressaten und Praxisakteuren als Aufgabe. Im Zentrum stehen dabei die Adressaten der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe. Zudem hat sie das Ziel der Nutzung sowie der Erkenntnisgewinnung von Erfahrungen und Einschätzungen von Fachkräften.

Die Umsetzung erfolgt in Form von

  • episodischen Interviews (Betroffene)
  • regionalen Fokusgruppen (Professionelle)
  • Standardisierte Befragungen (Betroffene und Professionelle)

Übernommen wird die wissenschaftliche Begleitung von der Agentur für Dialog- und Beteiligungsverfahren „Zebralog“, sowie deren Partnern, dem Institut für Jugendrecht, Organisationsentwicklung und Sozialmanagement (IJOS GmbH) und dem Institut für Kinder- und Jugendhilfe (IKJ gGmbH) übernommen.

 

Wer kann an der Online-Konsultation der Fachöffentlichkeit teilnehmen?

Die Fachöffentlichkeit erhält im Vorfeld der Arbeitsgruppentreffen die Möglichkeit, ihr Fachwissen in die Arbeit der Arbeitsgruppe (AG) einfließen zu lassen. Für jede Online-Konsultation finden sich konkrete Fragen auf der Plattform, die sich thematisch an den jeweiligen Themen der AG orientieren. Diese Konsultationen starten einige Wochen vor den AG-Sitzungen. Teilnehmen an den Online-Konsultationen kann, wer eine Anbindung an Organisationen und Institutionen hat, die von dem Prozess betroffen sind.

Die Registrierung zur Online-Konsultation der Fachöffentlichkeit ist hier möglich: https://www.mitreden-mitgestalten.de/user/register

» weitere Informationen zum Prozess