Infobrief Ältere Menschen und Pflege 78 / 2018

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78 / 2018
23.11.2018

Infobrief Ältere Menschen und Pflege

FG Stationär, Hausverteiler

Inhalt

»Lebensmittelhygiene

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Newsletter erhalten Sie Informationen des Fachbereichs "Ältere Menschen und Pflege" des PARITÄTISCHEN Landesverbandes Baden-Württemberg. Zum direkten Aufrufen des Beitrages ist eine Anmeldung im internen Systems der Homepage notwendig. Generell freuen wir uns über Ihre Rückmeldung bezüglich des Informationstransfers und nehmen Ihre Vorschläge, Anmerkungen oder auch Kritik jederzeit gerne entgegen. Alle Newsletter und Info-Briefe finden Sie auch in unserem Archiv.

 

Mit besten Grüßen

Achim Uhl
Bereichsleitung Ältere Menschen und Pflege

Lebensmittelhygiene 

Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Lebensmittelrechts

Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Lebensmittelrechts

Derzeit liegen uns Informationen vor, das vollstationäre Einrichtungen im Rahmen der Lebensmittelüberwachung aufgefordert werden, Lebensmittel zur Untersuchung abzugeben.

Die Probennahme wird in der Allgemeine Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Lebensmittelrechts, des Rechts der tierischen Nebenprodukte, des Weinrechts, des Futtermittelrechts und des Tabakrechts (AVV Rahmen-Überwachung – AVV RÜb) geregelt: http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_03062008_3158100140002.htm
 
Grundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:32004R0882R(01)
 
Wir möchten aufgrund aktueller Hinweise darauf aufmerksam machen.

Empfehlung:

Auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift als auch der Verordnung ist eine Beteiligung zu empfehlen.

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