Infobrief Ältere Menschen und Pflege 81 / 2018

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81 / 2018
29.11.2018

Infobrief Ältere Menschen und Pflege

FG Stationär, FG Ambulant, Hausverteiler

Inhalt

»EUROPÄISCHE DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG (DS-GVO)

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Newsletter erhalten Sie Informationen des Fachbereichs "Ältere Menschen und Pflege" des PARITÄTISCHEN Landesverbandes Baden-Württemberg. Zum direkten Aufrufen des Beitrages ist eine Anmeldung im internen Systems der Homepage notwendig. Generell freuen wir uns über Ihre Rückmeldung bezüglich des Informationstransfers und nehmen Ihre Vorschläge, Anmerkungen oder auch Kritik jederzeit gerne entgegen. Alle Newsletter und Info-Briefe finden Sie auch in unserem Archiv.

Mit besten Grüßen
Achim Uhl
Bereichsleitung Ältere Menschen und Pflege

EUROPÄISCHE DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG (DS-GVO)  

Baden-Württemberg erhebt nach DS-GVO-Verstoß Bußgeld

Baden-Württemberg erhebt nach DS-GVO-Verstoß Bußgeld

Wegen eines Verstoßes gegen die nach Art. 32 DS-GVO vorgeschriebene Datensicherheit hat die Bußgeldstelle des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) Baden-Württemberg mit Bescheid vom 21.11.2018  eine Geldbuße in Höhe von 20.000 Euro verhängt.

 

Empfehlung:

Auf Nachfragen bei der Bußgeldstelle des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) Baden-Württemberg wurde bekannt, das derzeit die Internetauftritte im Land Baden-Württemberg vorrangig überprüft werden. Hier gilt es die notwendigen datenschutzrechtlichen Anforderungen zeitnah umzusetzen. In diesem Zusammenhang weisen wir auf unseren Rahmenvertragspartner Althammer & Kill (siehe unten) hin.

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BERATUNGSLEISTUNGEN IM BEREICH DATENSCHUTZ FÜR MITGLIEDER

BERATUNGSLEISTUNGEN IM BEREICH DATENSCHUTZ FÜR MITGLIEDER

Als Rahmenvertragspartner des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbands bietet Althammer & Kill speziell für die Mitglieder des Paritätischen zugeschnittene Beratungsleistungen für teilnehmende Mitgliedsorganisationen, z. B. mit der Stellung des externen Datenschutzbeauftragten. Für eine externe Vergabe sprechen neben allgemeinen Überlegungen insbesondere:

  • Kalkulierbare Kosten und Wegfall von Interessenskonflikten
  • Vermeidung von Wissensabfluss bei Versetzung oder Fluktuation
  • Durchgängige Vertretungsfähigkeit (Urlaub, Krankheit, Abwesenheit)
  • Höchste Aktualität des Fachwissens
  • Wegfall der Kündigungsschutzthematik bei Einsatz interner Mitarbeiter
  • Verlagerung der Haftung nach außen
  • Imagegewinn bei Mitarbeitern, Kunden und Geschäftspartnern durch professionelle Besetzung
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