Menschen mit Behinderung aktuell 03 / 2019

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03 / 2019
02.05.2019

Menschen mit Behinderung aktuell

Behindertenhilfe, Sozialpsychiatrie und Frühförderung

Inhalt

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LIEBE PARITÄTERINNEN UND PARITÄTER,

mit diesem Monatsbrief erhalten Sie die aktuellen Informationen des Fachbereichs Menschen mit Behinderung. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass Sie zum Abruf einzelner Beiträge im internen Bereich angemeldet sein müssen.

Aktuelles 

Fachinformationen 

Abschaffung des Eigenanteils beim Mittagessen in der Werkstatt

Abschaffung des Eigenanteils beim Mittagessen in der Werkstatt

Ende März hat der Bundestag in 2. und 3. Lesung das Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz – StaFamG)  beschlossen.

Damit verbunden ist eine Regelung, mit der die bislang notwendigen Eigenanteile für das gemeinschaftliche Mittagessen  sowie der Schülerbeförderung  abgeschafft werden, zu der auch die Abschaffung des Eigenanteils beim Mittagessen in Werkstätten für Menschen mit Behinderung und bei vergleichbaren Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gehört (Artikel 4, 5, 6, 7 Änderung von § 42 b SGB XII).

Diese Regelung wird ausdrücklich begrüßt, da die Verwaltungskosten der Geltendmachung und Einziehung der Eigenanteile in keinem sinnvoll zu begründenden Verhältnis zum Nutzen der Regelung standen. Sie soll zum 01.07.2019 in Kraft treten.

Materialien und Arbeitshilfen 

Rechtsexpertise "Ist·Analyse zu Hilfe und Versorgung in Familien mit Kindern psychisch kranker Eltern"

Rechtsexpertise  "Ist·Analyse zu Hilfe und Versorgung in Familien mit Kindern psychisch kranker Eltern"

Gemeindepsychiatrische Träger bieten meist Hilfen basierend auf unterschiedlichen Sozialgesetzbüchern an. Damit haben sie die Möglichkeiten, bei komplexen Bedarfen Unterstützung aus einer Hand zu realisieren. Dies wird auch in einem aktuellen und zukünftig für den weiteren Ausbau der Hilfen sehr praxisnahen Rechtsgutachten von Meysen, Rixen und Schönecker  für die Sachverständigenkommission des Bundestages zur Etablierung von Hilfen für diese Personengruppe, als ein gut geeigneter Weg zur Realisierung von Komplexleistungen beschrieben.

Die Rechtsexpertise  "Ist‐Analyse zu Hilfe und Versorgung in Familien mit Kindern psychisch kranker Eltern" erstellt im Aufrag des AFET Bundesverband für Erziehungshilfe e.V. haben wir Ihnen im internen Bereich zur Verfügung gestellt. Weitere Expertisen, Berichte und Stellungnahmen sind auf der Homepage der Arbeitsgruppe unter folgendem Link einsehbar: https://www.ag-kpke.de/arbeitsgruppe/berichte-und-expertisen/

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Rechtliches 

Bundesgerichtshof entscheidet über Haftung wegen Lebenserhaltung durch künstliche Ernährung

Bundesgerichtshof entscheidet über Haftung wegen Lebenserhaltung durch künstliche Ernährung

Wir möchten Sie auf die beigefügte PM des BGH vom 02. April 2019 aufmerksam machen.
Der BGH hat entschieden, dass es keinen immateriellen Schaden darstellt, wenn lebensverlängernde Maßnahmen ergriffen wurden, die ggf. nicht dem Willen des Betroffenen entsprechen. Das menschliche Leben ist ein höchstrangiges Rechtsgut und absolut erhaltungswürdig. Das Urteil über seinen Wert steht keinem Dritten zu. Deshalb verbietet es sich, das Leben – auch ein leidensbehaftetes Weiterleben – als Schaden anzusehen (Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG).

Aus diesem Grund hat der BGH die Schadensersatzklage des Sohnes aus ererbtem Recht abgewiesen.

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Beschlüsse Schonvermögen bei Begleichung der Betreuervergütung

Beschlüsse Schonvermögen bei Begleichung der Betreuervergütung

Heute möchten wir Sie auf zwei Beschlüsse des BGH aufmerksam machen, in denen über die Höhe des Schonvermögens der Betreuten entschieden wurde, bei der Begleichung der Betreuervergütung.

Leitsatz:
"Auch wenn ein Betreuter Eingliederungshilfe in einer Werkstatt für behinderte Menschen bezieht, hat er sein Vermögen für die Vergütung seines Betreuers insoweit einzusetzen, als es den allgemeinen Schonbetrag nach § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII von derzeit 5.000 € übersteigt. Der erhöhte Vermögensfreibetrag nach § 60 a SGB XII von bis zu 25.000 € findet dabei keine Anwendung."
 
Bei der Zahlung der Betreuervergütung aus der Staatskasse handele es sich gerade nicht um eine Form von Eingliederungshilfe, sondern eher - wenn überhaupt - um eine Hilfe in besonderen Lebenslagen nach § 73 SGB XII. Daher könne § 60 a SGB XII bei der Ermittlung des für die Betreuervergütung einzusetzenden Vermögens keine Berücksichtigung finden.  Für sie (diese Meinung) streiten sowohl der Wille des Gesetzgebers, wie er sich aus der Gesetzgebungsgeschichte erschließt, als auch Sinn und Zweck der Regelung sowie die Gesetzessystematik. (BGH XII ZB 291/18 Rdn. 15, 16)
Bereits die systematische Stellung des § 60 a SGB XII im Sechsten Kapitel (Eingliederungshilfe für behinderte Menschen) und nicht im Elften Kapitel (Einsatz des Einkommens und des Vermögens) des Zwölften Buchs Sozialgesetzbuch lässt darauf schließen, dass der zusätzliche Vermögensfreibetrag nur bei Leistungen der Eingliederungshilfe und nicht bei anderen Sozialleistungen, wie der Hilfe zum Lebensunterhalt oder der Übernahme der Betreuervergütung durch die Staatskasse, zu berücksichtigen ist. (Rdn. 28)

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Allgemeine Informationen 

Veranstaltungen 

#MissionInklusion - Die Zukunft beginnt mit dir

#MissionInklusion - Die Zukunft beginnt mit dir

Im Rahmen des EU-Protesttages für die Belange der Menschen mit Behinderungen lädt die Stiftung für Soziale Psychiatrie gemeinsam mit der Mannheimer Initiative Psychiatrie-Erfahrener am 11. Mai 2019 nach Mannheim ein. Es geht um Menschen mit psychischer Behinderung und um die wichtige Funktion von Psychiatrie-Erfahrenen, also von Menschen, die selbst eine psychische Erkrankung erlebt haben, im Zusammenwirken mit professionell Tätigen.

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Fortbildungsangebote 

Angebote zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement in Kooperation mit der BGW

Angebote zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement in Kooperation mit der BGW

Der Paritätische Baden-Württemberg und die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) führen die bereits seit 2017 bestehende Kooperation fort.  Unter dem Motto „Gesund und sicher arbeiten im Paritätischen“ wird es für Sie als Mitgliedsorganisation auch in 2019 eine Reihe von unterstützenden Angeboten geben. Vorrangig geht es darum, die Sicherheit und die Gesundheit bei der Arbeit mittel- und langfristig zu verbessern.

Ziel der strategischen Kooperation mit der BGW ist, die Arbeits- und damit Rechtssicherheit in den kleinen und mittleren Mitgliedsorganisationen des PARITÄTISCHEN zu erhöhen. Das beinhaltet die Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung und Risikoeinschätzung sowie die Organisation des Arbeitsschutzes. Dazu bietet der Paritätische mit seinem Schulungspartner, der Paritätischen Akademie Süd, Seminare der BGW an, die für Mitgliedsorganisationen (MO) kostenfrei gebucht werden können. Voraussetzung für Paritätische Mitgliedsorganisationen ist hierfür die Mitgliedschaft bei der BGW:

Wir laden Sie gerne zu folgenden Seminaren in Zusammenarbeit mit der BGW ein:

Grundkurs für Sicherheitsbeauftragte

Welche Aufgaben Sicherheitsbeauftragte im Betrieb übernehmen und wie sie diese erfolgreich meistern, ist Thema dieses Seminars. Es vermittelt die wichtigsten Grundlagen für alle neu ernannten Sicherheitsbeauftragten. Außerdem informieren wir Sie, mit welchen Angeboten die BGW Sie dabei unterstützt.
24. – 25.06.2019, Karlsruhe
€ 0,- (nur für Teilnehmende aus Mitgliedsorganisationen des Paritätischen BW)

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Gesundheitsfördernde Führung - Möglichkeiten und Grenzen

Was hat die Gesundheit von Mitarbeiter*innen mit Führung und Management zu tun? Führungskräfte und Vorgesetzte nehmen dabei eine Schlüsselrolle ein. Sie können durch ihr Führungsverhalten die Gesundheit, Zufriedenheit und Leistung ihrer Mitarbeiter*innen positiv beeinflussen.
08. – 09.07.2019, Stuttgart
€ 0,00 (nur für Teilnehmende aus MOs des Paritätischen Baden-Württemberg)

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Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) erfolgreich im Betrieb verankern

Sie erfahren, welche Schritte ein Betriebliches Eingliederungsmanagement umfasst und wie es in der Praxis ablaufen kann. Thematisiert werden u.a. mögliche Fallstricke, Erfolgsfaktoren und Strategien bei der Ein- und Durchführung eines erfolgreichen Eingliederungsmanagements in Ihrem Betrieb.
25.09.2019, Stuttgart
€ 0,00 (nur für Teilnehmende aus MOs des Paritätischen Baden-Württemberg)

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Grundkurs für Sicherheitsbeauftragte

Welche Aufgaben Sicherheitsbeauftragte im Betrieb übernehmen und wie sie diese erfolgreich meistern, ist Thema dieses Seminars. Es vermittelt die wichtigsten Grundlagen für alle neu ernannten Sicherheitsbeauftragten. Außerdem informieren wir Sie, mit welchen Angeboten die BGW Sie dabei unterstützt.
21. – 22.10.2019, Heidelberg
€ 0,- (nur für Teilnehmende aus MOs des Paritätischen Baden-Württemberg)

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Schulung für Sicherheitsbeauftragte in Kitas

Sicherheitsbeauftragte müssen in allen Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten bestellt werden. Nach § 22 Abs. 1 SGB VII zählen in einer Kita auch die Kinder zu den "Beschäftigten". Das bedeutet, dass jede Kita - mit Ausnahme einer eingruppigen Krippe - eine Sicherheitsbeauftragte braucht.

Ziel dieser Veranstaltung ist nicht nur die einmalige Schulung von Sicherheitsbeauftragten sondern auch ihre Vernetzung vor Ort. Gemeinsam lassen sich auch bei unterschiedlichen Trägern sicherheitsrelevante Themen besser transportieren. Das Folgetreffen für diesen Teilnehmer*innenkreis ist deshalb schon terminiert (s. u.).

4.7.2019, voraussichtlich in Sinsheim

€ 0,-- für Teilnehmende aus MOs des Paritätischen Baden-Württemberg

Ihre Anmeldung schicken Sie bitte an gerth@paritaet-bw.de

Erfahrungsaustausch für Sicherheitsbeauftragte in Kitas

Um die als Einzelkämpfer*innen tätigen Sicherheitsbeauftragten in Kitas zu unterstützen, laden wir Sie in größeren Abständen zum Erfahrungsaustausch ein. Das erste Treffen dieser Art findet im November 2019 statt.

4.11.2019, voraussichtlich in Sinsheim

€ 0,-- für Teilnehmende aus MOs des Paritätischen Baden-Württemberg

Ihre Anmeldung schicken Sie bitte an gerth@paritaet-bw.de

Weitere Angebote zum betrieblichen Gesundheitsmanagement

Darüber hinaus bietet die Paritätische Akademie Süd weitere kostenpflichtige Seminare an, da das betriebliche Gesundheitsmanagement immer mehr an Bedeutung gewinnt. Vor allem angesichts der immer knapper werdenden Personalressourcen in der Sozialwirtschaft betrifft das fachübergreifend alle Organisationen. Dabei hat sich herauskristallisiert, dass Einzelmaßnahmen miteinander verzahnt und in den betrieblichen Ablauf integriert werden müssen. Um die Gesundheit der Beschäftigten langfristig zu verbessern und das BGM erfolgreich in einem Unternehmen zu verankern, ist es Voraussetzung, Mitarbeitende und Führungskräfte in dem Vorhaben zu unterstützen. Diese ergänzend von der Paritätischen Akademie Süd offerierten Angebote tragen zu einem erfolgreichen Aufbau und einer gelungenen Umsetzung eines betrieblichen Gesundheitsmanagement bei, da sie alle Bereiche des BGM abdecken. Die nicht von der BGW geförderten Seminare werden mit einer Teilnahmegebühr angeboten. Wie gewöhnlich erhalten hier die Paritätischen Mitgliedsorganisationen einen ermäßigten Preis.

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung am Arbeitsplatz

Fachkräfte aus dem Arbeits- und Gesundheitsschutz erhalten ein praxisbezogenes Wissen über wichtige Analysemöglichkeiten im Bereich psychischer Belastungen am Arbeitsplatz. Thematisiert werden u.a. folgende Inhalte: Gesetzliches, ISO-Normen, Belastung/Beanspruchung (Grundlagenwissen), Fragebögen. 18. – 19.11.2019, Heidelberg € 330,-/375,-

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Betriebliches Gesundheitsmanagement – ein Grundlagenseminar

Sie möchten Grundlagen für eine optimale Umsetzung des Gesundheitsmanagements? Der Kurs bietet Ihnen praxisbezogenes Wissen über die dauerhafte Integrierung des betrieblichen Gesundheitsmanagements in bereits vorhandene betriebliche Strukturen und Prozesse. 22. – 23.07.2019, Stuttgart € 375,-/430,-

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Termine