Infobrief Servicebereich Personal 13 / 2019

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13 / 2019
11.07.2019

Infobrief Servicebereich Personal

An alle Mitgliedsorganisationen

Inhalt

Ȁnderungen der AVB / AVB II zum 1.1.2020, Stand Juli 2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Infobrief informieren wir über die zum 01.01.2020 wirksam werdenden Änderungen der AVB und AVB II - Arbeitsvertragsbedingungen, herausgegeben vom Vorstand des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes - Gesamtverband e.V.

Mit herzlichen Grüßen

Bettina Schweizer

Änderungen der AVB / AVB II zum 1.1.2020, Stand Juli 2019 

Rundschreiben vom 8.07.2019 - Bekanntmachung AVB - AVB II

An alle Landesverbände des Paritätischen
An alle überregional tätigen Mitgliedsorganisationen des Paritätischen


Sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgend geben wir die zum 01.01.2020 wirksam werdenden Änderungen der AVB - Arbeitsvertragsbedingungen und AVB II - Arbeitsvertragsbedingungen, herausgegeben vom Vorstand des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes - Gesamtverband e. V., bekannt:


1. Richtwerttabelle
Die Richtwerttabelle der AVB und AVB II wird zum 01.01.2020 um 3 % angehoben, mindestens aber um 100 Euro in den Gruppen A bis D Stufe 4. (Anlage 1  


2. Entgeltgruppenzulagen
Entsprechend steigen die in den AVB und AVB II enthaltenen Entgeltgruppenzulagen  um 3 % (Anlage).
Die Entgeltgruppenzulage der Gruppe B (63,10 €) wird in dieser Höhe in die Tabellenwerte der Gruppe B ab Stufe 2 vollständig integriert (betrifft betreuende und pflegerische Hilfskräfte). Das wirkt sich auf die bestehenden Arbeitsverhältnisse aus, die zum 01.01.2020 seit einem Jahr bestehen. Mit dem Stufenaufstieg in die 2. Stufe der Gruppe B nach 1 Jahr ist die bisherige Zulage damit zukünftig ein Jahr früher erreichbar.

Die in den AVB II enthaltenen Entgeltgruppenzulagen steigen gemäß § 11 Abs. 3 AVB II entsprechend um 3 % (siehe Anlage ).


3. Lohnuntergrenze
Die Lohnuntergrenze für die AVB und AVB II von zuletzt 9,67 Euro nimmt an den jeweils für die Richtwerttabelle beschlossenen Steigerungen teil. Sie beträgt ab dem 01.01.2020 Euro 9,97.

Der Hinweis zur Lohnuntergrenze wird folgendermaßen aktualisiert:
"Ab dem 01.01.2020 ist die allgemeine AVB/AVB II – Lohnuntergrenze von 9,97 Euro brutto je Zeitstunde einzuhalten."


4. Hinweis zur 3. Pflegearbeitsbedingungenverordnung (3. PflegeArbbV)
Ab dem 01.01.2020 steigt der Pflegemindestlohn von Euro 11,05 auf Euro 11,53 im Bereich West einschließlich Berlin. Für den Bereich Ost steigt er von Euro 10,55 auf 10,85 Euro. Soweit mehr als 42 Stunden wöchentlich gearbeitet wird, ist eine entsprechende Anpassung der Tabellenwerte erforderlich (siehe geänderten Hinweis in der Richtwerttabelle, Anlage).


5. Zeitzuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeitarbeit, § 5 Abs. 4 AVB/AVB II
Die Zeitzuschläge nach § 5 Abs. 4 AVB/AVB II nehmen jeweils an den für die Richtwerttabelle beschlossenen Steigerungen teil. Sie werden ebenfalls um 3 % angehoben.

Die Zeitzuschläge in § 5 Abs. 4 AVB/AVB II                01.01.2019        01.01.2020
Zeitzuschlag für Nachtarbeit                                            1,81 Euro        1,86 Euro
Zeitzuschlag für Sonn- und Feiertagsarbeit                     3,64 Euro         3,75 Euro


6. Änderungen im Tätigkeitsfeld der Gruppe B (AVB und AVB II), Seite 12

Gruppe B, neue Fassung ab 01.01.2020:

 

-        Einfache Tätigkeiten, die mehr als eine kurze Einarbeitungszeit erfordern

         z. B. hauswirtschaftliche Tätigkeiten (Erl. Nr. 3) Fußnote

 

-        Tätigkeiten von pflegerischen oder betreuenden Hilfskräften ohne Ausbildung

          z. B. Betreuungskräfte nach § 43b SGB XI, § 45b SGB XI

          Schulbetreuer*innen, Integrationshelfer*innen"

 

Erläuterung Nr. 3 Neu wird in die Kategorie Erläuterungen, Seite 14 eingefügt.

"Diese Kräfte verrichten im Bereich der Pflege meist eigenverantwortlich die im Haushalt des Pflegebedürftigen notwendigen Tätigkeiten, teilweise unterstützend für oder mit den Pflegebedürftigen. Wegen der pflegespezifischen Besonderheiten ist hier mehr als eine kurze Einarbeitung erforderlich, die den Umgang mit den betreuten Personen in den Blick nimmt und im hauswirtschaftlichen Bereich zu eigenständigem Handeln befähigt."

 

Werner Hesse, Geschäftsführer Der Paritätische Gesamtverband e.V., Oranienburger Straße 13-14
 

Die aktuelle Auflage der AVB sowie die jeweils gültigen Richtwerttabellen werden auf der Homepage des Gesamtverbandes im Bereich "Publikationen" eingestellt. In Papierform ist die AVB nur in der jeweils gültigen Fassung kostenpflichtig beim Gesamtverband zu beziehen.

 

Anlagen

- Richtwerttabelle ab 1.1.20

- Entgeltgruppenzulagen ab 1.1.20