Menschen mit Behinderung aktuell 07 / 2019

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07 / 2019
18.10.2019

Menschen mit Behinderung aktuell

Behindertenhilfe, Sozialpsychiatrie und Frühförderung

Inhalt

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Liebe PARITÄTERINNEN und PARITÄTER,

mit dem Monatsbrief des Bereichs 3 - "Menschen mit Behinderung" des PARITÄTISCHEN Landesverband Baden-Württemberg erhalten Sie gezielte Fachinformationen, die für die Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie Sozialpsychiatrie relevant sind.

Alle Fachinformationen und wichtige Dokumente können Sie auch über unsere Website abrufen: Themen Bereich Menschen mit Behinderung


Bei inhaltlichen Fragen zu den Monatsbriefen wenden Sie sich bitte an:

Cornelia Meyer-Lentl, Tel.: 0711-2155228, E-Mail: meyer-lentl@paritaet-bw.de

oder Sven Reutner, Tel.: 0711 - 2155128, E-Mail: reutner@paritaet-bw.de


Übrigens: Alle bereits versendeten Monatsbriefe sind archiviert und hier abrufbar:

https://newsletter.paritaet-bw.de/bereichsnews

Aktuelles 

Regelsätze bei Hartz IV: Paritätischer Gesamtverband fordert 582 Euro

Regelsätze bei Hartz IV: Paritätischer Gesamtverband fordert 582 Euro

Anlässlich der Erhöhung der Hartz IV-Leistungen um acht Euro auf 432 Euro ab nächsten Jahr erneuert der Paritätische Wohlfahrtsverband seine Kritik an den Regelsätzen. Nach neuesten Berechnungen der Forschungsstelle des Paritätischen müssten die Regelsätze auf mindestens 582 Euro erhöht werden.

„Die Bundesregierung setzt ihre traurige Tradition fort und gönnt Bezieherinnen und Beziehern von Hartz IV auch im kommenden Jahr kaum mehr“, kritisiert der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, Ulrich Schneider. Die Bundesregierung hat erneut lediglich die Lohn- und Preisentwicklung fortgeschrieben. Notwendig wäre aber eine Erhöhung, die auch die Teilhabe der Menschen am Leben wieder ermöglicht. Schneider weiter: „Damit wird Armut in Deutschland weiter zementiert und die Spaltung der Gesellschaft vorangetrieben.“ Eine Erhöhung um 150 statt fünf Euro wäre dringend notwendig.

Ein weiterer Punkt, der beim Verband auf Kritik stößt, sind die ebenfalls geringen Steigerungen für Kinder, die zwischen 250 und 328 Euro je nach Altersstufe bekommen sollen. „Für Erwachsene ist Armut schlimm, für Kinder aber eine Katastrophe“, so Schneider. Für sie bleiben damit viele Türen verschlossen, die für andere Kinder außerhalb Hartz IV-Haushalten selbstverständlich offen stehen.  Ulrich Schneider weiter: „Der Zoobesuch, das Eis oder einfach mal am Sonntag Pizza essen gehen ist nicht drin. Deswegen sprechen wir uns für eine existenzsicherende Kindergrundsicherung aus, die auch die Teilhabe für die Kleinsten ermöglicht!“

Eine weitere Zustand, den der Verband kritisiert, sind die Sanktionen gegen Hartz IV-Bezieher*innen, die Zuwendungen für kleinste Vergehen drastisch reduzieren oder sogar ganz streichen können. „Hier müssen wir wegkommen von Bestrafungen hin zu einem echten Hilfesystem“, findet Ulrich Schneider. Statt zu sanktionieren müssten Qualifizierungs- und Arbeitsmarktförderungen sowie der soziale  Arbeitsmarkt ausgebaut werden, so der Hauptgeschäftsführer.

Pflegedeckel: Paritätischer fordert Begrenzung des Eigenanteils in der Pflege

Pflegedeckel: Paritätischer fordert Begrenzung des Eigenanteils in der Pflege

Einen „Pflegedeckel“ fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband, um die Eigenanteile zur Finanzierung der Pflege für die Betroffenen künftig auf maximal 15 Prozent der Kosten zu begrenzen. Der Verband will stattdessen die Pflegekassen stärker in die Pflicht nehmen. Es handle sich hier um eine echte und überfällige Neuausrichtung, um künftig nicht nur gute Pflege zu gewährleisten, sondern die Betroffenen auch vor Armut zu schützen.

„Es ist höchste Zeit, dass aus dem Festzuschuss der Pflegekasse eine verlässliche Versicherung wird. Es kann nicht sein, dass Pflegebedürftigkeit wieder zum außerordentlichen Armutsrisiko dieser Gesellschaft wird“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Laut aktueller Daten des Verbandes der privaten Krankenversicherung müssen Pflegebedürftige für einen Heimplatz immer mehr aus eigener Tasche bezahlen, die Eigenbeteiligung liege im Bundesdurchschnitt bei fast 1930 Euro. Der Paritätische nennt diese Zahlen alarmierend und mahnt zügige Reformen an, um die Betroffenen zu entlasten und die Pflegefinanzierung vom Kopf auf die Füße zu stellen.

Schon heute sei es so, dass die Rente meist nicht reiche, um die anfallenden Kosten für die eigene Pflege zu stemmen, warnt Schneider. Der Paritätische weist darauf hin, dass die durchschnittliche Rente für Neurentner*innen bei 874 Euro (West) bzw. 1019 Euro (Ost) liege und damit deutlich unter den durchschnittlich anfallendem Eigenanteilen für einen Heimplatz. Auch die Sozialhilfequote von fast 40 Prozent unter Pflegeheimbewohner*innen zeige, dass die Pflegeversicherung bei der Absicherung der Pflege bisher kläglich versagt. „Es kann nicht sein, dass Menschen fast ihr Leben lang in die Pflegekasse einzahlen und am Ende trotzdem in der Sozialhilfe und in Armut landen“, so Schneider. Der Paritätische fordert eine klare Haltelinie: 15 Prozent der Kosten sei das äußerste, was den Pflegebedürftigen an Eigenanteil zuzumuten sei. Perspektivisch sei die Einführung einer einheitlichen solidarischen Bürgerversicherung für alle anzustreben.

Wenn es die Bundesregierung ernst meine mit einer besseren Bezahlung von Pflegekräften und besseren Personalschlüsseln in der Pflege, sei es nach Ansicht des Verbandes unausweichlich, kurzfristig etwa 10 Milliarden Euro zusätzlicher Mittel in der Pflege bereitzustellen, sollen die Eigenanteile für die Pflegebedürftigen nicht weiter und sprunghaft ansteigen. „Wir erwarten von Gesundheitsminister Spahn, zeitnah konkrete Pläne vorzulegen, wie er zusätzliche Finanzmittel für die Pflege bereitstellen will“, so Schneider.

Fachinformationen 

Die ambulante Soziotherapie – Leistungsberechtigte und Leistungsvoraussetzungen

Die ambulante Soziotherapie – Leistungsberechtigte und Leistungsvoraussetzungen

Wir möchten Sie auf den Fachbeitrag "Die ambulante Soziotherapie – Leistungsberechtigte und Leistungsvoraussetzungen" von Dipl. jur. Angelice Falk, MLU Halle-Wittenberg Aufmerksam machen.

Der Beitrag gibt einen Überblick über die ambulante Soziotherapie, deren Leistungsberechtigte und Leistungsvoraussetzungen nach § 37a SGB V i. V. m. der Soziotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).

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Wohnen für Menschen mit psychischer Beeinträchtigung inklusiv gestalten!

Wohnen für Menschen mit psychischer Beeinträchtigung inklusiv gestalten!

Das Paritätische Positionspapier: Wohnen für Menschen mit psychischer Beeinträchtigung inklusiv gestalten wurde nun veröffentlicht. Das Positionspapier wurde am 27.09.2019 vom Paritätischen Verbandsrat beschlossen.

Entstanden ist das Positionspapier aus der Arbeit im Projekt "Inklusion psychisch kranker Menschen bewegen", welches am 31.10.2019 endet. Das Positionspapier soll dem Paritätischen ermöglichen, sich aktiv für die Bedarfe von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen einzusetzen und die besonderen Herausforderungen, vor denen Menschen mit psychischen Erkrankungen bei der Suche nach Wohnraum stehen - auch nach Ende der Projektlaufzeit - in die Debatten rund um das Thema Wohnen einzubringen.

Das Positionspapier haben wir für Sie bereitgestellt.

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Nicht-invasiver Test zum Vorliegen von Trisomien als mögliche Alternative zu invasivem Eingriff

Nicht-invasiver Test zum Vorliegen von Trisomien als mögliche Alternative zu invasivem Eingriff

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Anwendungsmöglichkeiten und -grenzen nicht-invasiver molekulargenetischer Tests (NIPT) zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beschlossen. Der Beschluss sieht vor, dass ein NIPT in begründeten Einzelfällen und nach ärztlicher Beratung unter Verwendung einer Versicherteninformation eingesetzt werden kann. Ziel ist es, die zur Klärung der Frage des Vorliegens einer Trisomie 13, 18 oder 21 erforderlichen invasiven Untersuchungen – Chorionzottenbiopsie (Biopsie der Plazenta) oder Amniozentese (Fruchtwasseruntersuchung) – und das damit verbundene Risiko einer Fehlgeburt nach Möglichkeit zu vermeiden. Die Inanspruchnahme eines NIPT zulasten der GKV ist jedoch erst möglich, wenn die verpflichtend vorgesehene Versicherteninformation entwickelt und vom G-BA beschlossen wurde. Der Beschluss wird dazu voraussichtlich Ende 2020 gefasst. Eine weitere Voraussetzung ist zudem, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Beschlüsse nicht beanstandet.

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AZAV-Beirat sieht Handlungsbedarf bei der Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung

AZAV-Beirat sieht Handlungsbedarf bei der Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung

Der Beirat nach § 182 SGB III (AZAV-Beirat) hat eine Stellungnahme zur Evaluation des Verfahrens zur Akkreditierung von fachkundigen Stellen und zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch abgegeben.

Ausgewählte Inhalte der Stellungnahme:

In seiner Stellungnahme bemerkt der Beirat eingangs mit Bedauern, dass die Frage, „ob die Architektur der Akkreditierung und Zulassung wirksam dazu beiträgt, die Qualität der Arbeitsmarktdienstleistungen zu verbessern, im Evaluationsbericht leider unbeantwortet bleibt, da eine kritische Analyse des Systems der AZAV selbst nicht Zielstellung der Evaluation war“.

Bundesdurchschnittskostensätze (B-DKS): Der Beirat fordert, das Steuerungselement bei der Zulassung von Maßnahmen so zu reformieren, dass die Zulassung von Maßnahmen nach § 81 SGB III, die nachprüfbar angemessene, aber höhere Kosten als der jeweilige B-DKS aufweisen, leichter und schneller erfolgen kann.

Es sollen, Lösungen gefunden werden, damit zukünftig auch Maßnahmen in kleineren Gruppen schnell und unbürokratisch in den Regelbetrieb aufgenommen werden können

Die Zulassung von Maßnahmen nach § 45 SGB III mit sog. Mischkonzepten (Kombination unterschiedlicher Maßnahmen sowie auch von Einzel -oder Gruppenmaßnahmen) sollte erleichtert werden.

In dem Gremium wirkt Bogumila Szyja (Leitung des Zentrums für Qualität und Management im Paritätischen) mit. Sie wurde in das Gremium als Expertin der BAGFW berufen.

Das Bundesarbeitsministerium will bis Ende des Jahres auch auf Grundlage der vorliegenden Stellungnahme des Beirats entscheiden, welche Veränderungen es in der AZAV geben soll.

Materialien und Arbeitshilfen 

BTHG: Das Bundesteilhabe-Gesetz - was ändert sich für Menschen mit Behinderung - Familienratgeber

BTHG: Das Bundesteilhabe-Gesetz - was ändert sich für Menschen mit Behinderung - Familienratgeber

Der Familienratgeber der Aktion Mensch hat auf seiner Homepage Informationen zum Bundesteilhabegesetz eingestellt. Unter nachfolgendem Link erfahren Sie, was sich durch das neue Gesetz ändert.

» weiter zum Familienratgeber

Rechtliches 

Allgemeine Informationen 

SWR Aktuell: Filmbeitrag zum Kunstpreis des Landespsychiatrietags

SWR Aktuell: Filmbeitrag zum Kunstpreis des Landespsychiatrietags

Der Südwestrundfunk (SWR) berichtet in seiner Sendung SWR Aktuell über die Wanderausstellung des Kunstpreises "so gesehen" des Kunstpreises des Landespsychiatrietages (LPT). Die Ausstellung befand sich bis zum 30. August in der Heidelberger Sammlung Prinzhorn und zeigte 50 Werke von Kunstschaffenden mit Psychiatrie-Erfahrung. Der kurze Filmbeitrag zeigt anschaulich am Beispiel einer Künstlerin und Teilnehmerin am Kunstpreis welche Wirkung Kunst für die Betroffenen haben und kann - und damit auch wie wichtig der Kunstpreis ist.

 


 

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Veranstaltungen 

Tagesstätten für psychisch erkrankte Menschen – (un-)verzichtbar?

Tagesstätten für psychisch erkrankte Menschen – (un-)verzichtbar?

Liga-Fachtagung am 22. Januar 2020 von 10:30 – 15:30 Uhr
in Stuttgart, Hospitalhof


Tagesstätten für Menschen mit psychischen Erkrankungen sind für psychisch erkrankte Menschen wichtige Anlaufstellen und Orte der Begegnung in einem geschützten Rahmen - und damit ein wichtiger Eckpfeiler in der gemeindepsychiatrischen Versorgung.

Es ist Zeit für eine Fachtagung. Wir werden bilanzieren, über den Tellerrand schauen und Perspektiven erarbeiten – Trägervertreter*innen, Sozialplaner*innen und psychisch erkrankte Menschen kommen zu Wort.

Eingeladen sind Trägervertreter*innen und Mitarbeitende aus den Tagesstätten. Die Ausschreibung erfolgt in Kürze.

Bitte notieren Sie den 22. Januar 2020 in Ihrem Terminkalender.

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Fortbildung zum Sozialwirt / Masterstudium Sozialwirtschaft

Fortbildung zum Sozialwirt / Masterstudium Sozialwirtschaft

Betriebswirtschaftliche Kompetenzen gewinnen im stark wachsenden Sozialbereich zunehmend an Bedeutung. Die Paritätische Akademie Süd knüpft in Kooperation mit der Hochschule Esslingen an diese Anforderungen an, um Fach- und Führungskräfte der Sozialwirtschaft zum einen durch die neunmonatige Fortbildung zum/zur Sozialwirt*in und/oder durch den berufsbegleitenden Masterstudiengang Sozialwirtschaft auf zukünftige Herausforderungen zu qualifizieren. 

Wir haben Ihnen die Ausschreibung zur Informationsveranstaltung zum Master of Arts in Sozialwirtschaft sowie die Ausschreibung zur akademisachen Weiterbildung zum/zur Sozialwirt*in haben wir Ihnen bereitgestellt.

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Termine bitte beachten  

05
11
2019

Fachgruppe Sozialpsychiatrie
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